Lohnsteuerbescheinigung — Definition & Erklärung
Jahresnachweis über Lohn und abgeführte Steuern.
Grundlage für die Einkommensteuererklärung und mögliche Steuererstattung (Ø 1.095 €/Jahr laut Destatis); falsche Angaben können zu Nachzahlungen oder entgangenen Erstattungen führen.
Was ist Lohnsteuerbescheinigung?
Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument (§ 41b EStG), das der Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt. Sie bescheinigt den gesamten Jahresbruttolohn sowie alle im Laufe des Jahres einbehaltenen und abgeführten Lohnsteuer-, Solidaritätszuschlags- und Kirchensteuerbeträge sowie die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch bis zum letzten Februar des Folgejahres an das Betriebsstättenfinanzamt zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG). Gleichzeitig erhalten Arbeitnehmer einen Ausdruck oder eine digitale Kopie. Die Daten fließen automatisch in die vorausgefüllte Steuererklärung (ELSTER) ein und ersparen das manuelle Übertragen der Beträge.
Die Bescheinigung enthält unter anderem: Arbeitslohn (Zeile 3), einbehaltene Lohnsteuer (Zeile 4), Solidaritätszuschlag (Zeile 5), Kirchensteuer (Zeile 6–7), Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (Zeile 22), zur Krankenversicherung (Zeile 23), zur Pflegeversicherung (Zeile 24) und zur Arbeitslosenversicherung (Zeile 25). Insgesamt umfasst die Bescheinigung bis zu 30 Datenfelder.
Wer mehrere Arbeitgeber in einem Jahr hatte, erhält von jedem eine separate Lohnsteuerbescheinigung. Alle werden in der Einkommensteuererklärung zusammengeführt. Die Bescheinigung dient auch als offizieller Einkommensnachweis für Kreditanträge, Wohngeldantrag, Unterhaltsfestsetzung und bei der Rentenauskunft.
Lohnsteuerbescheinigung im Detail
Wichtige Besonderheit: Hat der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich (§ 42b EStG) durchgeführt, ist der erstattete Betrag in Zeile 10 ausgewiesen. Wurden steuerfreie Bezüge (z. B. Reisekostenerstattungen, Sachbezüge bis 50 €/Monat nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG) gewährt, erscheinen diese meist nicht in der Bescheinigung, da sie nicht der Lohnsteuer unterlagen.
Für die Rentenversicherung ist die Lohnsteuerbescheinigung ebenfalls relevant: Die eingetragenen RV-Beiträge (Zeile 22) bilden die Grundlage für die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Fehler in der Bescheinigung – etwa falsch ausgewiesene SV-Beiträge oder falscher Jahresbrutto – sollten umgehend beim Arbeitgeber gemeldet werden. Eine Korrektur ist bis Ende Februar möglich, danach nur noch über das Finanzamt.
Tipp: Die vorausgefüllte Steuererklärung in ELSTER übernimmt Lohnsteuerdaten automatisch. Trotzdem lohnt ein Abgleich mit der eigenen Bescheinigung, um Übertragungsfehler zu erkennen. Besonders bei Jobwechsel oder mehreren AG im Jahr ist sorgfältige Prüfung wichtig.
Beispiel
Lohnsteuerbescheinigung 2025: Jahresbrutto 42.000 €, Lohnsteuer 6.840 €, SolZ 0 €, KV-Beitrag AN 3.420 €, RV-Beitrag AN 3.906 €, AV-Beitrag 546 €, PV-Beitrag 714 €. Basis für Steuererklärung: potenzielle Erstattung bei Pendlerpauschale (ab km 21: 0,38 €/km) oder Homeoffice (max. 1.260 €/Jahr).
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Häufige Fragen zu Lohnsteuerbescheinigung
Wofür brauche ich die Lohnsteuerbescheinigung?
Primär für die Einkommensteuererklärung – sie belegt alle einbehaltenen Abgaben und wird über ELSTER automatisch vorausgefüllt. Darüber hinaus als offizieller Einkommensnachweis für Kredit-, Wohngeld- oder BAföG-Anträge, beim Rentenantrag, für Unterhaltsfestsetzungen und bei Behörden als Beleg des Jahreseinkommens.
Wann erhalte ich die Lohnsteuerbescheinigung?
Spätestens bis Ende Februar des Folgejahres vom Arbeitgeber, entweder in Papierform oder digital. Die elektronische Übermittlung an das Finanzamt erfolgt ebenfalls bis zu diesem Termin (§ 41b EStG). Wer früher eine Steuererklärung abgeben möchte, kann beim Arbeitgeber eine frühzeitige Bereitstellung anfragen.
Was tue ich, wenn meine Lohnsteuerbescheinigung Fehler enthält?
Sofort beim Arbeitgeber melden und Korrektur anfordern. Korrekturen sind bis Ende Februar des Folgejahres möglich. Danach erfordert eine Korrektur einen förmlichen Berichtigungsantrag beim Finanzamt, das dann eine korrigierte elektronische Übermittlung vom AG veranlasst.
Bekomme ich eine Lohnsteuerbescheinigung auch für Minijobs?
Pauschal versteuerte Minijobs erscheinen nicht in einer regulären individuellen Lohnsteuerbescheinigung, weil keine individuelle Lohnsteuer einbehalten wird, sondern der AG die 2 % Pauschalsteuer trägt. Für regulär lohnversteuerte Minijobs (nach Steuerklasse) wird jedoch eine normale Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.
Verwandte Begriffe
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