SteuernAktualisiert: Januar 2026

Lohnsteuerjahresausgleich — Definition & Erklärung

Der Lohnsteuerjahresausgleich (LStJA) ist die interne, jährliche Korrektur der Lohnsteuer durch deinen Arbeitgeber, die oft zu einer Erstattung führt.

Kurz & bündig

Der Lohnsteuerjahresausgleich kann zu einer einmaligen positiven Anpassung deines Nettoverdienstes im Dezember führen, indem er eine zu hohe Lohnsteuerabfuche korrigiert und dir Geld zurückgibt.

Was ist Lohnsteuerjahresausgleich?

Der Lohnsteuerjahresausgleich (LStJA) ist ein Verfahren, das dein Arbeitgeber am Jahresende durchführt, um die von dir geleistete Lohnsteuer mit deiner tatsächlichen Jahressteuerschuld abzugleichen. Dies ist gesetzlich in § 42b Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Bei Unternehmen mit mehr als zehn Angestellten ist der Arbeitgeber zur Durchführung verpflichtet, kleinere Betriebe können dies freiwillig anbieten. Ziel ist es, zu viel gezahlte Lohnsteuer, die sich oft durch unterjährige Gehaltsänderungen oder Einmalzahlungen ergibt, direkt mit deinem Dezembergehalt zu erstatten.

Beim LStJA werden pauschale Beträge wie der Grundfreibetrag (für 2026 voraussichtlich 12.348 €), die Werbungskostenpauschale (1.230 € pro Jahr) und die Sonderausgabenpauschale (36 €) automatisch berücksichtigt. Da die monatliche Lohnsteuerberechnung oft eher konservativ vorgeht, um Nachzahlungen zu vermeiden, führt der LStJA meist zu einer Erstattung. Typische Erstattungsbeträge liegen erfahrungsgemäß zwischen 50 € und 400 €.

Es ist wichtig zu wissen, dass der LStJA keine individuelle Steuererklärung ersetzt. Wenn du beispielsweise höhere Werbungskosten als die Pauschale (z.B. durch die Pendlerpauschale oder Homeoffice-Pauschale), erhebliche Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Nebeneinkünfte hast, kann eine eigene Einkommensteuererklärung eine deutlich höhere Rückerstattung bringen.

Bestimmte Arbeitnehmer sind vom LStJA ausgeschlossen und müssen zwingend eine eigene Steuererklärung abgeben. Dazu gehören alle, die sich in den Steuerklassen V oder VI befinden, mehrere Arbeitgeber gleichzeitig haben oder Lohnersatzleistungen (wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Elterngeld) bezogen haben. Dies ergibt sich aus der Pflichtveranlagung nach § 46 EStG.

Lohnsteuerjahresausgleich im Detail

Der Arbeitgeber vergleicht am Jahresende die insgesamt von deinem Gehalt abgezogene Lohnsteuer mit der errechneten tatsächlichen Lohnsteuerschuld für das gesamte Kalenderjahr. Dabei werden die berücksichtigungsfähigen Freibeträge und Pauschalen angewendet. Hat er über das Jahr hinweg mehr Lohnsteuer einbehalten, als nötig war, wird dir diese Differenz mit dem Gehalt des Dezembers erstattet. Dies ist oft der Fall, wenn du im Laufe des Jahres Gehaltserhöhungen oder Einmalzahlungen erhalten hast, die bei der monatlichen Berechnung zu einer höheren Steuerbelastung führten.

Der Ablauf ist so gestaltet, dass die über das Jahr verteilten Lohnsteuerzahlungen auf Basis des gesamten Jahreseinkommens neu berechnet werden. Das Ergebnis dieser Neuberechnung wird dann mit den tatsächlich bereits abgeführten Lohnsteuerbeträgen verglichen. Die Differenz wird entweder erstattet (wenn zu viel gezahlt wurde) oder seltener nachgefordert (wenn zu wenig gezahlt wurde). Die Erstattung wird in der Regel mit dem Dezembergehalt ausgezahlt und in deiner jährlichen Lohnsteuerbescheinigung (in Zeile 10 ausgewiesen) ausgewiesen.

Auch wenn dein Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat, kann sich eine eigene Einkommensteuererklärung für dich lohnen. Der LStJA berücksichtigt nur grundlegende Pauschalen und Freibeträge, die dem Arbeitgeber bekannt sind. Individuelle Ausgaben wie die Pendlerpauschale (0,38 € pro gefahrenen Kilometer ab dem 21. Kilometer, bis zu 4.500 € pro Jahr), die Homeoffice-Pauschale (aktuell 6 € pro Tag, maximal an 210 Tagen, also 1.260 € pro Jahr nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) oder höhere Sonderausgaben (z.B. Beiträge für Riester- oder Basisrentenverträge) werden im LStJA nicht oder nur begrenzt berücksichtigt.

Beispiel

Stell dir vor, du hattest im Januar eine Bonuszahlung von 2.000 € zusätzlich zu deinem normalen Gehalt von 3.500 €. Der Arbeitgeber hat im Januar die Lohnsteuer so berechnet, als würdest du das ganze Jahr über ein höheres Gehalt von durchschnittlich 3.667 € (44.000 € / 12 Monate) beziehen. Durch den Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember wird nun dein tatsächliches Jahresgehalt (inkl. Bonus) betrachtet und die Lohnsteuer neu berechnet. Du erhältst dann typischerweise eine Erstattung von rund 235 €, die dir zusammen mit deinem Dezembergehalt ausgezahlt wird und auf deiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.

Berechnung

Erstattungsbetrag LStJA = (Tatsächlich über das Jahr einbehaltene Lohnsteuer) - (Neu berechnete Jahressteuerschuld unter Berücksichtigung des Jahresgesamtbruttos, des Grundfreibetrags, der Werbungskostenpauschale und der Sonderausgabenpauschale)

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Häufige Fragen zu Lohnsteuerjahresausgleich

Was genau ist der Lohnsteuerjahresausgleich (LStJA)?

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist eine interne Korrektur durch deinen Arbeitgeber am Ende des Jahres. Er vergleicht, wie viel Lohnsteuer du über das Jahr hinweg gezahlt hast, mit der Lohnsteuer, die du eigentlich hättest zahlen müssen. Ist zu viel einbehalten worden, bekommst du das Geld oft mit dem Dezembergehalt zurück.

Muss mein Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich machen?

Wenn dein Arbeitgeber mehr als zehn Mitarbeiter hat, ist er dazu gesetzlich verpflichtet. Kleinere Betriebe können den LStJA freiwillig anbieten. Es ist aber immer deine Entscheidung, ob du das Angebot annimmst oder ob du lieber selbst eine Steuererklärung machst.

Wann lohnt sich eine eigene Steuererklärung trotz Lohnsteuerjahresausgleich?

Eine eigene Steuererklärung lohnt sich fast immer, wenn du höhere Kosten hattest, die steuerlich absetzbar sind. Dazu zählen z.B. die Pendlerpauschale, Kosten für Arbeitsmittel, Fortbildungen, Krankheitskosten oder Spenden. Der LStJA berücksichtigt nur Pauschalen, deine individuellen Ausgaben sind da nicht drin.

Wer darf am Lohnsteuerjahresausgleich nicht teilnehmen?

Wenn du in den Steuerklassen V oder VI bist, mehr als einen Arbeitgeber hast oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld erhalten hast, darf dein Arbeitgeber keinen LStJA machen. In diesen Fällen bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Wo sehe ich, ob und wie viel ich durch den Lohnsteuerjahresausgleich erstattet bekommen habe?

Der Betrag, der dir durch den Lohnsteuerjahresausgleich erstattet wurde, wird dir mit deinem Dezembergehalt ausgezahlt. Außerdem wird er in deiner jährlichen Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt, meist in Zeile 10.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.