Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze 2026: alle Werte
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung berechnet werden. Was du darüber verdienst, ist beitragsfrei. 2026 liegt sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 € im Monat, in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € im Monat.
Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
| Wert | Monat | Jahr | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherungbundesweit einheitlich, kein eigener Ost-Wert | 8.450 € | 101.400 € | § 159 SGB VI, § 341 Abs. 4 SGB III |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € | § 223 Abs. 3 SGB V, § 55 Abs. 2 SGB XI |
| Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherungfür Beschäftigte im Bergbau | 10.400 € | 124.800 € | § 159 SGB VI |
| Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) | 6.450 € | 77.400 € | § 6 Abs. 6 SGB V |
| Besondere Versicherungspflichtgrenzefür Beschäftigte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei und privat krankenversichert waren | 5.812,50 € | 69.750 € | § 6 Abs. 7 SGB V |
| Bezugsgröße | 3.955 € | 47.460 € | § 18 SGB IV |
Festgesetzt durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 278), gültig vom 01.01. bis 31.12.2026. Seit 2025 gelten die Werte bundesweit; getrennte Grenzen für West und Ost gibt es nicht mehr.
So wirkt die Grenze auf dein Gehalt
Die Beiträge werden immer vom Bruttoentgelt bis zur jeweiligen Grenze berechnet. Bei 7.000 € brutto im Monat zahlst du Renten- und Arbeitslosenversicherung auf das volle Gehalt, Kranken- und Pflegeversicherung aber nur auf 5.812,50 €. Bei 9.000 € brutto ist auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 € Schluss. Jeder Euro über beiden Grenzen unterliegt nur noch der Steuer, nicht mehr den Sozialabgaben.
Davon zu unterscheiden ist die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr (6.450 € im Monat). Wer als Arbeitnehmer regelmäßig mehr verdient, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei und kann in eine private Krankenversicherung wechseln. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird, wenn das Entgelt auch die Grenze des folgenden Jahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V).
Höchstbeiträge 2026 für Arbeitnehmer
Wer über der jeweiligen Grenze verdient, zahlt in diesem Zweig den Höchstbeitrag. Arbeitnehmeranteil pro Monat, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 %:
| Versicherung | Satz (Arbeitnehmer) | Höchstbeitrag pro Monat |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,30 % | 785,85 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,30 % | 109,85 € |
| Krankenversicherung inkl. halbem Zusatzbeitrag | 8,75 % | 508,59 € |
| Pflegeversicherung mit einem Kind | 1,80 % | 104,63 € |
| Pflegeversicherung kinderlos ab 23 | 2,40 % | 139,50 € |
Zusammen mit einem Kind: 1.508,92 € im Monat. Der Zusatzbeitrag ist je Krankenkasse verschieden; in Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte höher. Den Beitrag für dein Gehalt rechnet der Brutto-Netto-Rechner aus.
2025, 2026 und 2027 im Vergleich
| Grenze pro Monat | 2025 | 2026 | 2027 (beschlossen vom Kabinett) |
|---|---|---|---|
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.050 € | 8.450 € | 8.850 € |
| Krankenversicherung (2025 und 2026 auch Pflegeversicherung) | 5.512,50 € | 5.812,50 € | 6.375 € |
| Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung | 6.150 € | 6.450 € | 7.012,50 € |
Die Werte für 2027 hat die Bundesregierung am 07.10.2026 beschlossen; der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. In der Krankenversicherung sollen Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze 2027 nach dem Kabinettsbeschluss zusätzlich zur Lohnentwicklung um 300 € im Monat steigen; verbindlich ist das erst mit der Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt. Einen eigenen Wert für die Pflegeversicherung 2027 nennt die Mitteilung nicht.
Durchschnittsentgelt und Bezugsgröße
Das vorläufige Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung beträgt 2026 51.944 € im Jahr. Wer genau so viel verdient, erwirbt einen Entgeltpunkt; wie viel Rente daraus wird, zeigt der Rentenrechner. Die Bezugsgröße von 3.955 € im Monat ist eine Rechengröße, aus der weitere Grenzwerte abgeleitet werden, etwa für Mindestbeiträge freiwillig Versicherter.
Passende Rechner
Quellen & Stand
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, BGBl. 2025 I Nr. 278 (BMAS, PDF)
- BMAS: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
- BMAS: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025
- Deutsche Rentenversicherung: Lexikon Beitragsbemessungsgrenze
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026)
- § 6 SGB V (Versicherungspflichtgrenze)
- § 223 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung)
- § 55 SGB XI (Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung)
- § 341 SGB III (Beitragssatz und Bemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung)
Werte geprüft am 10.10.2026.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Diese Seite fasst die gesetzlichen Werte für 2026 zusammen. Für Sonderfälle (zum Beispiel mehrere Beschäftigungen oder Einmalzahlungen) gelten eigene Regeln.