Historischer Netto-Rechner 2020–2026

Was war mein Netto in früheren Jahren? Berechne und vergleiche dein geschätztes Nettogehalt für die Jahre 2020 bis 2026 — auf Basis offizieller Steuer- und Sozialversicherungsdaten.

Angaben

Ledig, getrennt oder nicht verheiratet

Beeinflusst den Pflegeversicherungsbeitrag

Nettogehalt 2026 — Monat

Grundfreibetrag 2026: 12.348 € · Mindestlohn: 13,90 €/h

Netto (geschätzt)

2.363 €

Brutto3.500,00 €
Lohnsteuer− 406,97 €
Solidaritätszuschlag-0,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 325,50 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,3 % Zusatz)− 299,25 €
Pflegeversicherung (2,4 %)− 59,50 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 45,50 €

Gesamtabzüge: 1.136,72 € (32,5 % vom Brutto) · Nettoquote: 67,5 %

Jahresvergleich — 3.500 € Brutto / Monat

JahrNetto/MoNettoquotevs. 2026
20202.315 €66,2 %− 47,99 €
20212.344 €67,0 %− 19,63 €
20222.353 €67,2 %− 10,09 €
20232.352 €67,2 %− 11,69 €
20242.361 €67,5 %− 1,90 €
20252.359 €67,4 %− 3,99 €
20262.363 €67,5 %

"vs. 2026" zeigt, wie viel mehr/weniger Netto gegenüber 2026 verblieb. Positiv = mehr Netto in diesem Jahr. Alle Werte sind Schätzungen.

Berechnung basiert auf offiziellen Daten: Grundfreibetrag (§ 32a EStG), GKV-Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen (SV-Rechengrößenverordnung). Die Lohnsteuerformel ist eine Näherung — Kirchensteuer, PKV, individuelle Freibeträge und Sonderfälle sind nicht berücksichtigt.

Offizielle Eckdaten 2020–2026

JahrGrundfreibetragMindestlohnKV-ZusatzbeitragBesonderheit
20209.408 €9,35 €/h1,1 % ges.Minijob-Grenze 450 €
20219.744 €9,50 €/h1,3 % ges.Soli-Abschaffung für 95 %
202210.347 €Ø 10,45 €/h1,3 % ges.BBG-RV auf 7.050 € gesenkt
202310.908 €12,00 €/h1,6 % ges.PV-Reform Juli 2023; Minijob → 520 €
202411.604 €12,41 €/h1,7 % ges.Minijob → 538 €
202512.096 €12,82 €/h2,5 % ges.Starker KV-Anstieg
202612.348 €13,90 €/h2,5 % ges.Minijob → 603 €

Quellen: BGBl. (Grundfreibetrag), GKV-Spitzenverband (KV-Zusatzbeitrag), BMAS (Mindestlohn), BMAS/DRV (BBG).

Häufige Fragen

Das Netto ändert sich jährlich durch Anpassungen an mehreren Stellschrauben: Der Grundfreibetrag (§ 32a EStG) steigt typischerweise zur Anpassung an die Inflation und senkt damit die Einkommensteuer. Die Beitragssätze zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden jährlich angepasst. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen steigen — was bei höheren Gehältern zu höheren Sozialabgaben führt.

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