VBL-Rechner 2026

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Fast alle TVöD- und TV-L-Beschäftigten zahlen zusätzlich zur gesetzlichen Rente in die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL) ein. Dieser Rechner zeigt dir, wie viel davon dein Nettogehalt tatsächlich belastet — getrennt nach Tarifgebiet West und Ost.

Angaben

Maßgeblich ist das Tarifgebiet deiner Entgeltordnung, nicht dein Wohnort.

In der Regel dein TVöD-/TV-L-Bruttogehalt inkl. der meisten Zulagen. Details siehe § 82 VBLS.

In diesem Monat gilt eine höhere Höchstgrenze für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt.

Dein Arbeitnehmeranteil (wird vom Brutto abgezogen)

69 €

pro Monat · West — Umlage gesamt 7,30 %

Berechnung

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt3.800 €
Arbeitnehmeranteil (1,8 %)- 69 €
Arbeitgeberanteil (5,5 %)209 €
Umlage gesamt277 €

Dein Netto-Abzug

69 €

pro Monat

Im Jahr (13x)

894 €

inkl. Sonderzahlung

Umlagesätze im Vergleich (2026)

West — Umlage gesamt 7,30 %AG 5,5 % · AN 1,8 %
Ost (bis 31.12.2026) — gesamt 7,31 %AG 3,1 % · AN 4,3 %
Ost (ab 01.01.2027) — gesamt 8,84 %AG 4,6 % · AN 4,3 %

Hinweis

Diese Berechnung ist eine vereinfachte Näherung auf Basis der offiziellen VBL-Rechengrößen 2026. Dein tatsächlicher Abzug hängt von der genauen Definition des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts nach § 82 VBLS ab (z. B. Behandlung einmaliger Zahlungen). Für eine verbindliche Berechnung wende dich an deine Personalabteilung oder die VBL direkt.

Umlagesätze 2026 im Überblick

TarifgebietArbeitgeberArbeitnehmerGesamt
West5,49 %1,81 %7,30 %
Ost (bis 31.12.2026)3,06 %4,25 %7,31 %
Ost (ab 01.01.2027)4,59 %4,25 %8,84 %

Quelle: Amtliche Rechengrößen der VBL für die Zusatzversorgung 2026, Abrechnungsverbände West und Ost. Im Abrechnungsverband Ost erhöht die 35. Satzungsänderung die Arbeitgeber-Umlage zum 1. Januar 2027 von 1,06 % auf 2,59 %.

Wer ist bei der VBL pflichtversichert?

Pflichtversichert ist grundsätzlich, wer im Geltungsbereich von TVöD oder TV-L beschäftigt ist — also bei Bund, Ländern (außer Hessen und Berlin, die eigene Kassen nutzen), Kommunen oder kirchlichen Trägern mit VBL-Anschluss. Beamtinnen und Beamte erhalten stattdessen eine beamtenrechtliche Pension und sind nicht VBL-pflichtig. Befristet Beschäftigte werden ab einer bestimmten Wartezeit ebenfalls einbezogen.

Steuerliche Freibeträge 2026

Steuerfreie AG-Umlage (§ 3 Nr. 56 EStG)338 € mtl. / 4.056 € p.a.
Steuerfreibetrag freiwillige Versicherung (§ 3 Nr. 63 EStG)676 € mtl. / 8.112 € p.a.
Höchstgrenze zvE (regulärer Monat)21.125 €
Höchstgrenze zvE (Monat der Jahressonderzahlung)42.250 €

Häufige Fragen zur VBL

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist die größte Zusatzversorgungskasse für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Wer nach TVöD oder TV-L bezahlt wird, ist bei der VBL (oder einer vergleichbaren kommunalen Zusatzversorgungskasse) pflichtversichert — als zweite Säule zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Beamte sind nicht betroffen, da sie eine Pension statt einer VBL-Rente erhalten.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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