Riester-Rente — Definition & Erklärung
Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen.
Riester-Beiträge von bis zu 2.100 €/Jahr sind als Sonderausgaben (§ 10a EStG) abziehbar; bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt das bis zu 882 € Steuerersparnis pro Jahr, was das effektive Jahresnetto um denselben Betrag erhöht.
Was ist Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine freiwillige private Altersvorsorge, die der Staat durch direkte Zulagen und einen Sonderausgabenabzug fördert. Rechtsgrundlage sind die §§ 79–99 EStG sowie das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), das Mindeststandards für zugelassene Vertragsarten vorschreibt.
Anspruchsberechtigt sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten – also sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose sowie bestimmte Selbstständige. Nicht unmittelbar anspruchsberechtigt, aber mittelbar förderfähig sind Ehegatten, sofern der Partner einen eigenen Riester-Vertrag mit einem Mindesteigenbeitrag von 60 €/Jahr abschließt.
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Komponenten: der jährlichen Grundzulage (§ 84 EStG) und der Kinderzulage (§ 85 EStG) für kindergeldberechtigte Kinder. Zusätzlich können Beiträge und Zulagen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs (§ 10a EStG) steuermindernd geltend gemacht werden, wenn dies günstiger ist als die Zulage allein.
Riester-Verträge gibt es als Rentenversicherungen, Bankspar-, Fondsspar- und Wohn-Riester-Verträge (§ 92a EStG), sodass eine breite Anlagepalette abgedeckt wird.
Riester-Rente im Detail
Im Jahr 2026 beträgt die Grundzulage 175 €/Jahr (§ 84 EStG). Die Kinderzulage beläuft sich auf 185 €/Jahr für vor dem 1. Januar 2008 geborene Kinder und auf 300 €/Jahr für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder. Der maximale Sonderausgabenabzug liegt bei 2.100 €/Jahr inklusive der Zulagen; das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuererstattung günstiger ist (Günstigerprüfung).
Der Mindesteigenbeitrag berechnet sich als 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich aller Zulagen, mindestens jedoch 60 €/Jahr. Wer weniger als den Mindestbeitrag einzahlt, erhält die Zulagen nur anteilig. Für einen Verdienst von 40.000 € brutto im Vorjahr und zwei ab 2008 geborenen Kindern ergibt sich: 4 % × 40.000 € = 1.600 € − 175 € Grundzulage − 2 × 300 € Kinderzulage = Eigenbeitrag 825 €/Jahr.
Förderschädliche Verwendungen (z. B. Kündigung oder Auszahlung vor Rentenbeginn) führen zur vollständigen Rückforderung aller Zulagen und Steuervorteile durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Beispiel
Beispiel: Arbeitnehmer, 38 Jahre, Vorjahresbrutto 48.000 €, zwei Kinder (geb. 2010 und 2014), Steuerklasse I. Pflichtbeitrag: 4 % × 48.000 € = 1.920 € − 175 € Grundzulage − 2 × 300 € Kinderzulage = Eigenbeitrag 1.145 €/Jahr (≈ 95,42 €/Monat). Durch Sonderausgabenabzug: 2.100 € in Steuerklasse I mit 35 % Grenzsteuersatz → 2.100 € × 35 % = 735 € Steuerersparnis − 775 € bereits erhaltene Zulagen = 0 € zusätzlicher Steuervorteil (Zulagen günstiger). Netto-Eigenbelastung: 1.145 € − 0 € = 1.145 €/Jahr. Bei Einkommen über 70.000 € ohne Kinder greift hingegen der Steuerweg, da 2.100 € × 42 % = 882 € > 175 € Zulage.
Berechnung
Schritt 1: Mindestgesamtbeitrag = 4 % × Vorjahres-Bruttogehalt Schritt 2: Zulagen = Grundzulage (175 €) + Kinderzulagen (185 € oder 300 € je Kind) Schritt 3: Mindesteigenbeitrag = max(60 €, Mindestgesamtbeitrag − Zulagen) Schritt 4: Günstigerprüfung: Steuerersparnis = Grenzsteuersatz × min(Eigenbeitrag + Zulagen, 2.100 €) Schritt 5: Steuervorteil = max(0, Steuerersparnis − Zulagen)
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Häufige Fragen zu Riester-Rente
Für wen lohnt sich die Riester-Rente am meisten?
Besonders für Familien mit mehreren ab 2008 geborenen Kindern, da jede Kinderzulage von 300 €/Jahr die Eigenleistung stark reduziert. Bei zwei Kindern und Grundzulage fließen bereits 775 € Staatsgeld in den Vertrag, sodass der Eigenbeitrag bei niedrigem Einkommen oft nur 60 €/Jahr beträgt.
Was passiert, wenn ich meinen Riester-Vertrag kündige?
Bei förderschädlicher Auflösung müssen sämtliche erhaltene Zulagen und steuerlich geltend gemachte Sonderausgaben zurückgezahlt werden – abgewickelt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Das angesparte Kapital wird ausgezahlt, unterliegt aber der vollen Einkommensteuerpflicht.
Kann ich Riester-Guthaben für den Kauf von Wohneigentum nutzen?
Ja, über den sogenannten Wohn-Riester (§ 92a EStG) kann das gesamte geförderte Kapital steuerfrei für den Erwerb oder Bau selbst genutzter Immobilien entnommen werden. Das entnommene Kapital wird jedoch im Wohnförderkonto erfasst und im Rentenalter nachgelagert besteuert.
Was ist der Unterschied zwischen Grundzulage und Sonderausgabenabzug?
Die Grundzulage (175 €/Jahr) wird direkt dem Vertrag gutgeschrieben; der Sonderausgabenabzug (bis 2.100 €) mindert die Steuerlast im Rahmen der Steuererklärung. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und wählt das vorteilhaftere Modell.
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