Wohnen & Förderung
Wohnberechtigungsschein (WBS) in Baden-Württemberg
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Ihre Eintrittskarte zu gefördertem Wohnraum in Baden-Württemberg. Er bestätigt, dass Ihr Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet und somit Anspruch auf eine sozial geförderte Wohnung hat. Ohne diesen Nachweis ist es oft schwierig, Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erhalten, der von den Kommunen oder Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften angeboten wird. Der WBS spielt eine entscheidende Rolle in der sozialen Wohnraumförderung und soll sicherstellen, dass auch Haushalte mit geringerem Einkommen eine angemessene und bezahlbare Bleibe finden können. Die genauen Kriterien und Einkommensgrenzen können sich ändern, daher ist es wichtig, sich stets über die aktuellen Regelungen zu informieren, um Ihren Anspruch geltend machen zu können. Prüfen Sie Ihre Chancen mit unserem WBS-Rechner.
Einkommensgrenzen in Baden-Württemberg
| Personen im Haushalt | Grenze |
|---|---|
| 1 | 60.350 € |
| 2 | 60.350 € |
| 3 | 69.350 € |
| 4 | 78.350 € |
+ 9.000 € je weitere Person · + 0 € je Kind · Einkommensbasis: Brutto
Einkommensgrenzen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg basiert die Berechnung der Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein (WBS) auf dem Bruttoeinkommen. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die jährliche Einkommensgrenze bei 60.350 €. Auch für einen Zweipersonenhaushalt gilt die gleiche jährliche Obergrenze von 60.350 €. Jede weitere Person im Haushalt erhöht diese Grenze um jeweils 9.000 € jährlich. Für Kinder innerhalb des Haushalts gibt es keine zusätzliche Erhöhung der Einkommensgrenze, basierend auf den geltenden Regelungen. Diese Einkommensgrenzen stellen sicher, dass die staatliche Förderung gezielt diejenigen erreicht, die sie am dringendsten benötigen und sich am freien Markt nur schwer eine angemessene Wohnung leisten könnten. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden § 10 Abs. 3, § 12 und § 15 Abs. 4 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG). Der aktuelle Stand dieser Regelungen ist der 01.12.2025.
So beantragst du den WBS in Baden-Württemberg
Der Antrag für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) in Baden-Württemberg erfolgt in der Regel bei Ihrem zuständigen örtlichen Wohnungsamt oder der Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes. Dort erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare und eine Liste der benötigten Unterlagen. Typischerweise müssen Sie Nachweise über Ihr Einkommen (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide) sowie Angaben zur Haushaltsgröße (z.B. Geburtsurkunden von Kindern) vorlegen. Auch Nachweise über Ihren Personenstand und gegebenenfalls Ihre Staatsangehörigkeit können erforderlich sein. Nach Einreichung des vollständigen Antrags prüft die Behörde Ihre Angaben und entscheidet über die Ausstellung des WBS. Vergessen Sie nicht, vorab Ihre ungefähre Brutto-Netto-Umrechnung mit unserem Brutto-Netto-Rechner zu prüfen, um eine realistische Einschätzung Ihres Einkommens zu erhalten.
Häufige Fragen zum WBS in Baden-Württemberg
Quelle & Stand
§ 10 Abs. 3, § 12, § 15 Abs. 4 LWoFG · Stand: 1.12.2025 · Amtliche Quelle
BW is the documented exception using Bruttojahreseinkommen, not netto. Limit = 85% of the state Bezugsgröße (€71.000 as of the 2025-12-01 Erlass) + €9.000 per household member from the 3rd person on; 1- and 2-person households share the same threshold. The 3-/4-person figures here are computed from that verified formula, not read off a rendered table (the source table is image-based and wasn't OCR-extractable). No fixed asset limit — Vermögensfreigrenze = Einkommensgrenze × 2.5 by administrative rule.
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Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Baden-Württemberg.