Wohnen & Förderung
Wohnberechtigungsschein (WBS) in Bayern
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist in Bayern essenziell für den Zugang zu geförderten Mietwohnungen. Er bescheinigt, dass du aufgrund deines Einkommens berechtigt bist, eine solche Wohnung zu beziehen. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden Art. 5 und Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG). Seit dem 01. April 2026 gelten aktualisierte Regelungen, die für potenzielle Mieter von Bedeutung sind. Um die Chancen auf eine geförderte Wohnung einzuschätzen, ist das Verständnis der Einkommensgrenzen entscheidend. Ein WBS-Rechner kann hierbei eine erste Orientierung bieten. Auf bruttocheck.de finden Sie alle relevanten Informationen rund um das Thema WBS in Bayern, um Ihnen die Wohnungssuche zu erleichtern.
Einkommensgrenzen in Bayern
| Personen im Haushalt | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
|---|---|---|---|
| 1 | 17.500 € | 22.900 € | 28.300 € |
| 2 | 27.500 € | 35.350 € | 43.200 € |
+ 5.000 € / 7.850 € / 10.700 € je weitere Person · + 1.300 € / 2.250 € / 3.200 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)
Einkommensgrenzen in Bayern
Die Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins in Bayern basieren auf dem bereinigten Nettoeinkommen und sind in drei Förderstufen unterteilt. Für eine Person liegt die Grenze in Stufe I bei 17.500 € jährlich und in Stufe II bei 22.900 € sowie in Stufe III bei 28.300 € jährlich. Für zwei Personen steigen diese Grenzen auf 27.500 € (Stufe I), 35.350 € (Stufe II) und 43.200 € (Stufe III) pro Jahr. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 5.000 € in Stufe I, 7.850 € in Stufe II und 10.700 € in Stufe III. Für jedes Kind kommen zusätzliche 1.300 € (Stufe I), 2.250 € (Stufe II) oder 3.200 € (Stufe III) hinzu. Diese Staffelung berücksichtigt die unterschiedlichen Bedürfnisse und finanziellen Belastungen von Haushalten unterschiedlicher Größe. Zur genauen Ermittlung Ihres bereinigten Nettoeinkommens kann ein Brutto-Netto-Rechner hilfreich sein.
So beantragst du den WBS in Bayern
Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) in Bayern wird üblicherweise beim zuständigen örtlichen Wohnungsamt oder der Gemeinde gestellt, in der du deinen Hauptwohnsitz hast. Du musst hierfür in der Regel verschiedene Nachweise über dein Einkommen, deine persönliche Situation (z.B. Familienstand, Anzahl der Kinder) sowie gegebenenfalls Nachweise über besondere Bedürfnisse einreichen. Ein Antragsformular steht meist zum Download bereit oder kann direkt vor Ort ausgefüllt werden. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher ist es ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Nach Prüfung deiner Unterlagen wird entschieden, ob du die Voraussetzungen erfüllst und dir der WBS ausgestellt wird. Für eine erste Einschätzung deiner Berechtigung kannst du auch einen WBS-Rechner nutzen.
Häufige Fragen zum WBS in Bayern
Quelle & Stand
Art. 5, Art. 11 BayWoFG · Stand: 1.4.2026 · Amtliche Quelle
Stufe III matches the statutory ceiling in Art. 11 BayWoFG exactly; Stufe I/II are the ministry's own published lower bands, not simple percentages of Stufe III. No fixed asset limit — Vermögen is assessed case-by-case (individually determined Selbstbehalt).
Ähnliche Rechner
Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Bayern.