Wohnberechtigungsschein (WBS) in Berlin

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist in Berlin ein wichtiger Schlüssel für den Zugang zu geförderten Wohnungen. Wer in der Hauptstadt auf Wohnungssuche ist und bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet, kann mit einem WBS bessere Chancen auf dem angespannten Wohnungsmarkt haben. Dieses Dokument berechtigt zum Bezug von Sozialwohnungen, die vom Land Berlin gefördert werden. Die Berechnung der individuellen Einkommensgrenzen ist dabei entscheidend für die Beantragung. Auf bruttocheck.de erklären wir die relevanten Kriterien und wie du deinen WBS in Berlin erfolgreich beantragen kannst. Nutze unseren WBS Rechner, um deine Ansprüche unverbindlich zu prüfen.

Einkommensgrenzen in Berlin

Personen im HaushaltWBS 100WBS 140WBS 160WBS 180WBS 220
112.000 €16.800 €19.200 €21.600 €26.400 €
218.000 €25.200 €28.800 €32.400 €39.600 €

+ 4.100 € / 5.740 € / 6.560 € / 7.380 € / 9.020 € je weitere Person · + 500 € / 700 € / 800 € / 900 € / 1.100 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)

Einkommensgrenzen in Berlin

Die Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) in Berlin sind für das Jahr 2025 klar definiert und basieren auf dem bereinigten Nettoeinkommen. Diese Grenzen variieren je nach Förderstufe und Haushaltsgröße. Für den WBS 100 liegt die Grenze für eine Person bei 12000 € jährlich und für zwei Personen bei 18000 € jährlich. Bei höher gestaffelten Förderungen wie WBS 140 steigen diese Werte entsprechend an, beispielsweise auf 16800 € für eine Person und 25200 € für zwei Personen. Je weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um spezifische Beträge je Förderstufe, ebenso je Kind. Beispielsweise kommen beim WBS 100 zusätzlich 4100 € je weiterer Person und 500 € je Kind hinzu. Diese Regelungen sind in § 9 Abs. 2 WoFG und § 1 Abs. 1–4 WoFöGV BE verankert. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du dein Einkommen besser einschätzen.

So beantragst du den WBS in Berlin

Um in Berlin einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu beantragen, ist in der Regel das örtlich zuständige Wohnungsamt der Anlaufpunkt. Dort erhalten Antragsteller die notwendigen Formulare und eine Beratung zu den erforderlichen Unterlagen. Dazu gehören in der Regel Nachweise über das Einkommen, die Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz. Auch Nachweise über Familienverhältnisse oder Behinderungen können relevant sein. Nach Prüfung aller eingereichten Dokumente und der Einhaltung der Einkommensgrenzen wird der WBS ausgestellt. Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung bilden § 9 Abs. 2 WoFG sowie § 1 Abs. 1–4 WoFöGV BE. Informiere dich auf unserer Seite über den allgemeinen Ablauf beim Wohnberechtigungsschein.

Häufige Fragen zum WBS in Berlin

Für den WBS 100 in Berlin liegt die jährliche Einkommensgrenze für eine Person bei 12000 €. Für zwei Personen beträgt sie 18000 € jährlich. Je weiteres Kind erhöht sich diese Grenze um 500 €.

Quelle & Stand

§ 9 Abs. 2 WoFG; § 1 Abs. 1–4 WoFöGV BE · Stand: 7.1.2025 · Amtliche Quelle

WBS 100 is the unmodified federal WoFG §9 Abs.2 base; WBS 140/160/180/220 are 140%/160%/180%/220% of it per WoFöGV BE, in force to 2030-04-30. WBS 220 was added by the 3rd amending Verordnung (2025-01-07). Asset/Vermögen limit could not be confirmed against a primary Berlin source (the commonly cited €60.000/€30.000 figure was not found on either official berlin.de WBS page) — omitted rather than guessed.

Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Berlin.