Wohnberechtigungsschein (WBS) in Brandenburg

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist in Brandenburg eine wichtige Voraussetzung, um Zugang zu gefördertem Wohnraum zu erhalten. Er bescheinigt, dass dein Haushalt eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet und somit Anspruch auf eine Sozialwohnung hat. Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch Haushalte mit geringerem Einkommen eine angemessene und bezahlbare Unterkunft finden können. Die genauen Kriterien und Einkommensgrenzen werden regelmäßig überprüft und angepasst. Wenn du in Brandenburg nach einer geförderten Wohnung suchst, ist der WBS dein erster Schritt. Mit unserem WBS-Rechner kannst du schnell prüfen, ob du voraussichtlich anspruchsberechtigt bist.

Einkommensgrenzen in Brandenburg

Personen im HaushaltGrenze
118.500 €
226.000 €

+ 5.800 € je weitere Person · + 2.000 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)

Einkommensgrenzen in Brandenburg

Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein (WBS) in Brandenburg basieren auf dem bereinigten Nettoeinkommen und sind ab dem 1. Januar 2024 gültig. Für eine Person liegt die jährliche Grenze bei 18.500 €. Zieht eine weitere Person in den Haushalt ein, erhöht sich diese Grenze um 5.800 €. Für zwei Personen beträgt die allgemeine Einkommensgrenze somit 26.000 € jährlich. Lebt ein Kind im Haushalt, kommt zusätzlich ein Betrag von 2.000 € pro Kind zur Berechnung hinzu. Diese gestaffelten Grenzen stellen sicher, dass die Förderung bedarfsgerecht verteilt wird und unterschiedlich große Haushalte gleichermaßen berücksichtigt werden können. Es gibt keine separaten Förderstufen, sondern eine einzige, klare Einkommensgrenze, die sich nach der Haushaltsgröße richtet. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich in § 22 und § 23 des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (BbgWoFG).

So beantragst du den WBS in Brandenburg

Um einen Wohnberechtigungsschein (WBS) in Brandenburg zu beantragen, wende dich in der Regel an das zuständige örtliche Wohnungsamt oder die Bauämter deiner Stadt oder Gemeinde. Dort erhältst du die notwendigen Antragsformulare. Zu den üblichen Unterlagen, die du für den Antrag benötigst, gehören Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, Nachweise über andere Einkünfte, gegebenenfalls ein Schwerbehindertenausweis oder eine Schwangerschaftsbescheinigung. Informiere dich am besten vorab bei deiner zuständigen Behörde, welche spezifischen Dokumente gefordert werden. Nach Prüfung deines Antrags und der eingereichten Unterlagen wird dir, bei Erfüllung der Voraussetzungen, der WBS ausgestellt. Mit einem gültigen WBS kannst du dich dann gezielt auf geförderte Wohnungen bewerben. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir dabei, dein verfügbares Einkommen besser einzuschätzen.

Häufige Fragen zum WBS in Brandenburg

Für eine Person liegt die jährliche Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein (WBS) in Brandenburg im Jahr 2024 bei 18.500 € bereinigtes Nettoeinkommen. Dies ist die Basis für die Berechnung des Anspruchs auf geförderten Wohnraum.

Quelle & Stand

§ 22, § 23 BbgWoFG · Stand: 1.1.2024 · Amtliche Quelle

Base statutory amounts (§22 Abs.2: 1p €15.600 / 2p €22.000 / +€4.900 pp) are dynamized every 4 years per §22 Abs.3; figures here are the +18% dynamization effective 2024-01-01, recomputed from the codified formula (could not directly fetch the Amtsblatt Nr. 28/2023 PDF itself). Child supplement (€2.000) is a flat statutory amount, not subject to the dynamization. No Vermögensgrenze exists in BbgWoFG.

Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Brandenburg.