Wohnberechtigungsschein (WBS) in Bremen

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist in Bremen, wie auch in anderen Bundesländern, eine wichtige Voraussetzung, um Zugang zu gefördertem Wohnraum zu erhalten. Er bescheinigt, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für die Anmietung einer preisgebundenen Wohnung erfüllt. Die Festlegung dieser Grenzen obliegt dem jeweiligen Bundesland, wobei die bundesweiten Regelungen des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) als Basis dienen. In Bremen werden neben der Basis-Förderstufe zusätzliche erweiterte Förderstufen angeboten, die eine höhere Einkommensgrenze ermöglichen. Die genauen Kriterien und Antragsprozesse sollten Sie stets beim zuständigen Amt erfragen. Mit dem WBS-Rechner können Sie bereits vorab eine erste Einschätzung Ihres potenziellen Anspruchs erhalten.

Einkommensgrenzen in Bremen

Personen im HaushaltBasis (§9 WoFG)Erweitert (+60%)
112.000 €19.200 €
218.000 €28.800 €

+ 4.100 € / 6.560 € je weitere Person · + 500 € / 800 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)

Einkommensgrenzen in Bremen

Die Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins in Bremen basieren auf dem bereinigten Nettoeinkommen und werden in verschiedenen Förderstufen festgelegt. Die Basis (§9 WoFG) sieht für einen Einpersonenhaushalt eine jährliche Einkommensgrenze von 12.000 € vor, für zwei Personen liegt diese bei 18.000 €. Für jede weitere Person erhöht sich diese Basisgrenze um 4.100 € jährlich, für jedes Kind um 500 €. Darüber hinaus gibt es eine erweiterte Förderstufe (+60%), die eine höhere Einkommensgrenze ermöglicht. Hier liegt die Grenze für eine Person bei 19.200 € und für zwei Personen bei 28.800 € jährlich. Für jede weitere Person in dieser Stufe erhöht sich die Grenze um 6.560 €, für jedes Kind um 800 € (jeweils jährlich). Diese Regelungen orientieren sich am § 9 Abs. 2 WoFG, wobei Bremen eine eigene Überschreitungsregelung nutzt.

So beantragst du den WBS in Bremen

Der Antrag für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) in Bremen wird in der Regel beim zuständigen örtlichen Wohnungsamt oder Bürgeramt gestellt. Zuerst sollten Sie sich informieren, welches Amt in Ihrem Stadtteil zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden. Dazu gehören in der Regel Nachweise über Ihr Einkommen, wie beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Einkommensteuerbescheide. Auch Nachweise über Ihren Familienstand und Ihre Staatsangehörigkeit können erforderlich sein. Nach Einreichung aller Dokumente prüft die Behörde Ihren Antrag und das bereinigte Nettoeinkommen im Hinblick auf die geltenden Einkommensgrenzen. Bei positiver Prüfung erhalten Sie den Wohnberechtigungsschein, der Sie zur Anmietung einer geförderten Wohnung berechtigt. Für eine erste Orientierung empfiehlt sich die Nutzung eines WBS-Rechners.

Häufige Fragen zum WBS in Bremen

Für die Basis-Förderstufe (§9 WoFG) liegt die jährliche Einkommensgrenze für eine Person bei 12.000 €. In der erweiterten Förderstufe (+60%) erhöht sich diese Grenze auf 19.200 € jährlich. Diese Grenzen beziehen sich auf das bereinigte Nettoeinkommen.

Quelle & Stand

§ 9 Abs. 2 WoFG (Bundesbasis); bremische Überschreitungsregelung (+60%, genaue Verordnungsfundstelle nicht auffindbar) · Stand: 1.7.2024 · Amtliche Quelle

The +60% overage above the federal base is confirmed on the official bau.bremen.de page and cross-checked against a Bremen parliamentary Q&A (Drucksache 21/674), but the exact statutory citation for it could not be pinned down. Asset limit not included — the commonly cited €60.000/€30.000 figure traces only to a generic WoGG-analogy explainer, not Bremen-specific codified text.

Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Bremen.