Wohnen & Förderung
Wohnberechtigungsschein (WBS) in Hessen
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist die Eintrittskarte für viele geförderte Mietwohnungen in Hessen. Er bescheinigt dir, dass dein Haushalt berechtigt ist, eine solche Wohnung zu beziehen. Die Berechtigung hängt maßgeblich von deinem bereinigten Nettoeinkommen ab. Dieses Portal hilft dir, die relevanten Informationen für deinen WBS-Antrag in Hessen zu verstehen. Auch wenn es keine separaten Förderstufen gibt, sind die Einkommensgrenzen entscheidend. Informiere dich hier über die aktuellen Bestimmungen, um deinen Anspruch auf eine geförderte Wohnung in Hessen zu prüfen und den Antragsprozess erfolgreich zu durchlaufen. Die Rechtsgrundlage bildet das Hessische Wohnungsgesetz (HWoFG). Unser Ziel ist es, dir den Weg zu deiner neuen Wohnung zu ebnen.
Einkommensgrenzen in Hessen
| Personen im Haushalt | Grenze |
|---|---|
| 1 | 20.146 € |
| 2 | 30.565 € |
+ 6.948 € je weitere Person · + 924 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)
Einkommensgrenzen in Hessen
In Hessen wird für den Wohnberechtigungsschein eine einzige Einkommensgrenze angewendet, es gibt keine gestaffelten Förderstufen. Für einen Haushalt mit einer Person liegt die jährliche Einkommensgrenze bei 20146 €. Bei zwei Personen erhöht sich diese Grenze auf 30565 € pro Jahr. Jede weitere Person im Haushalt erhöht die maßgebliche Einkommensgrenze um 6948 € jährlich. Zusätzlich wird für jedes Kind im Haushalt ein Betrag von 924 € pro Jahr berücksichtigt, der zur Einkommensgrenze addiert wird. Diese Regelungen basieren auf dem § 5, §§ 6–7 des Hessischen Wohnungsgesetzes (HWoFG) und sind ab dem 1. Januar 2026 gültig. Es ist wichtig, dein bereinigtes Nettoeinkommen korrekt zu ermitteln, um zu prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen WBS erfüllst. Nutze gerne unseren WBS-Rechner, um deine individuellen Grenzen zu ermitteln.
So beantragst du den WBS in Hessen
Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in Hessen erfolgt in der Regel beim örtlichen Wohnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde. Dort erhältst du auch die notwendigen Antragsformulare. Du musst verschiedene Nachweise erbringen, dazu gehören in der Regel dein Personalausweis, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate (z.B. Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Arbeitslosengeld oder Rente) und gegebenenfalls Nachweise über weitere Einkünfte oder Ausgaben. Für Familien oder Haushalte mit Kindern sind oft auch Geburtsurkunden vorzulegen. Nachdem du den Antrag vollständig eingereicht hast, prüft das Wohnungsamt deine Unterlagen und ob dein bereinigtes Nettoeinkommen die geltenden Grenzen nicht überschreitet. Bei positiver Prüfung erhältst du den WBS, der dich berechtigt, eine geförderte Wohnung zu suchen. Informiere dich bei deinem zuständigen Amt über die genauen Abläufe und erforderlichen Dokumente.
Häufige Fragen zum WBS in Hessen
Quelle & Stand
§ 5, §§ 6–7 HWoFG · Stand: 1.1.2026 · Amtliche Quelle
Effective 2026-01-01 per Staatsanzeiger für das Land Hessen, Ausgabe 47/2025 (2025-11-17), a 10.9% increase over the prior figures (1p €18.166 / 2p €27.561). Hessen separately publishes 'geringes/mittleres Einkommen' bands for its Förderrichtlinie soziale Mietwohnraumförderung — a different, gross-income-based mechanism for routing construction subsidies, not the §5 HWoFG WBS eligibility limit itself; not included here. Asset limit (€60.000/€30.000) traces to an 'in Anlehnung an §21 WoGG' administrative convention repeated across several states' guidance — treat as indicative rather than codified HWoFG text.
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Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Hessen.