Wohnen & Förderung
Wohnberechtigungsschein (WBS) in Mecklenburg-Vorpommern
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Ihre Eintrittskarte zu öffentlich geförderten Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern. Er bestätigt, dass Sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen, um in diesen preisgebundenen Wohnraum einziehen zu können. Ohne einen gültigen WBS ist die Anmietung einer solchen Wohnung in der Regel nicht möglich. Die genauen Einkommensgrenzen und Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst und sind entscheidend für die Ausstellung des Scheins. Informieren Sie sich auf bruttocheck.de über die aktuellen Regelungen und erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben. Nutzen Sie unseren WBS Rechner, um Ihre persönliche Berechtigung zu ermitteln.
Einkommensgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern
| Personen im Haushalt | Landesprogramm/1. Förderweg | 2. Förderweg | Modernisiertes Wohneigentum |
|---|---|---|---|
| 1 | 25.800 € | 27.000 € | 36.000 € |
| 2 | 38.700 € | 40.500 € | 54.000 € |
+ 8.800 € / 9.200 € / 12.300 € je weitere Person · + 0 € / 0 € / 0 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)
Einkommensgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein (WBS) in Mecklenburg-Vorpommern basieren auf dem bereinigten Nettoeinkommen und werden in verschiedene Förderstufen unterteilt. Für das Landesprogramm/1. Förderweg liegt die jährliche Einkommensgrenze für eine Person bei 25.800 € und für zwei Personen bei 38.700 €. Im 2. Förderweg steigen diese Grenzen auf 27.000 € für eine Person und 40.500 € für zwei Personen jährlich. Beim Modernisierten Wohneigentum sind die Grenzen am höchsten: 36.000 € für eine Person und 54.000 € für zwei Personen pro Jahr. Jede weitere Person im Haushalt erhöht die Grenze im Landesprogramm/1. Förderweg um 8.800 €, im 2. Förderweg um 9.200 € und beim Modernisierten Wohneigentum um 12.300 €. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet die Einkommensgrenzenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EinkGrenzVO M-V). Der aktuelle Stand dieser Zahlen ist für 2026-07-08 relevant.
So beantragst du den WBS in Mecklenburg-Vorpommern
Der Antrag für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) in Mecklenburg-Vorpommern wird in der Regel beim örtlichen Wohnungsamt oder der zuständigen kommunalen Behörde gestellt. Sie benötigen dafür verschiedene Nachweise über Ihr Einkommen, wie beispielsweise Lohnabrechnungen oder Bescheinigungen über Sozialleistungen. Auch Angaben zu Ihrer Haushaltsgröße und gegebenenfalls weitere persönliche Dokumente sind erforderlich. Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei Ihrer Behörde oder oft auch online zum Download. Nach Prüfung aller Unterlagen wird Ihnen bei Erfüllung der Voraussetzungen der WBS ausgestellt. Informieren Sie sich am besten vorab über die spezifischen Anforderungen und benötigten Dokumente bei Ihrem zuständigen Amt, um den Prozess zu beschleunigen. Eine gute Vorbereitung ist hier entscheidend, um den Wohberechtigungsschein zügig zu erhalten.
Häufige Fragen zum WBS in Mecklenburg-Vorpommern
Quelle & Stand
Einkommensgrenzenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EinkGrenzVO M-V) · Stand: 8.7.2026 · Amtliche Quelle
Newly published ordinance, took effect 2026-07-08 (Gesetz- und Verordnungsblatt M-V 2026, Nr. 19, S. 653) — figures corroborated across two independent press reports of the same ministry (Innenministerium M-V) announcement, but the consolidated legal-database text on landesrecht-mv.de had not yet been indexed at verification time; recommend re-checking there. No distinct per-child bonus found — MV appears to fold children into the flat per-additional-person increment. Asset limit uses the same WoGG-analogy convention noted for Bremen/Hessen.
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Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Mecklenburg-Vorpommern.