Wohnen & Förderung
Wohnberechtigungsschein (WBS) in Niedersachsen
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist die Eintrittskarte zu gefördertem Wohnraum in Deutschland. Auch in Niedersachsen spielt er eine wichtige Rolle, um einkommensschwachen Haushalten den Zugang zu bezahlbaren Mietwohnungen zu ermöglichen. Wer in Niedersachsen einen WBS beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die zentrale Hürde ist das einzuhaltende Einkommen, das anhand einer jährlichen Einkommensgrenze ermittelt wird. Dieser Ratgeber erklärt, welche Einkommensgrenzen aktuell gelten, wie diese berechnet werden und wie Sie den WBS-Antrag in Niedersachsen stellen. Alle Informationen basieren auf den aktuellen rechtlichen Grundlagen und sind für das Jahr 2025 gültig. Um Ihre persönliche Situation besser einschätzen zu können, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres WBS-Rechners.
Einkommensgrenzen in Niedersachsen
| Personen im Haushalt | Grenze |
|---|---|
| 1 | 21.250 € |
| 2 | 28.750 € |
| 3 | 32.500 € |
| 4 | 36.250 € |
+ 3.750 € je weitere Person · + 3.750 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)
Einkommensgrenzen in Niedersachsen
Die Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins in Niedersachsen sind entscheidend. Hierbei wird das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen betrachtet. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die jährliche Einkommensgrenze bei 21250 €. Zieht eine zweite Person in die Wohnung, erhöht sich diese Grenze auf 28750 € pro Jahr. Für jede weitere im Haushalt lebende Person oder jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 3750 € jährlich. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Förderung gezielt bei denjenigen ankommt, die sie am dringendsten benötigen. Die genauen rechtlichen Grundlagen hierfür finden Sie in § 3 und § 8 Abs. 7 des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetzes (NWoFG) sowie in § 2 und den Paragraphen 4 bis 5 der Durchführungsverordnung (DVO-NWoFG). Der aktuelle Stand dieser Regelungen ist vom 1. März 2025.
So beantragst du den WBS in Niedersachsen
Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in Niedersachsen erfolgt in der Regel beim zuständigen örtlichen Wohnungsamt oder der Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes. Sie reichen dort einen ausgefüllten Antrag ein, dem in der Regel Nachweise über Ihr Einkommen beigefügt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Gehaltsabrechnungen oder Bescheide über Sozialleistungen. Auch Nachweise über die Haushaltsgröße, wie Geburtsurkunden von Kindern, sind oft erforderlich. Prüfen Sie die genauen Anforderungen bei Ihrer zuständigen Stelle, da es geringfügige Unterschiede geben kann. Nach Prüfung aller Unterlagen und der Einhaltung der Einkommensgrenzen wird der WBS ausgestellt. Mit diesem können Sie sich dann gezielt um geförderte Wohnungen bewerben. Ein Blick in unseren Brutto-Netto-Rechner kann Ihnen helfen, Ihr Nettoeinkommen besser zu verstehen.
Häufige Fragen zum WBS in Niedersachsen
Quelle & Stand
§ 3, § 8 Abs. 7 NWoFG; § 2, §§ 4–5 DVO-NWoFG · Stand: 1.3.2025 · Amtliche Quelle
Base limits raised 25% effective 2025-03-01, confirmed current on VORIS. A project-level 'mittleres Einkommen' band (up to +60% in designated areas, or +20% for up to half the units in larger buildings) can apply per individual Förderentscheidung since a 2026-07-01 program reform — this is a building-specific allocation mechanism, not a universal second WBS tier, so it isn't modeled here. Asset limit (€60.000/€30.000) is medium-confidence: the administrative circular section stating it was structurally superseded by the same 2026-07-01 reform: corroborated only via a still-hosted official application form (rev. 09-2025) rather than the (not yet re-indexed) successor text.
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Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Niedersachsen.