Wohnberechtigungsschein (WBS) in Nordrhein-Westfalen

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine wichtige Voraussetzung für den Bezug von gefördertem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen. Wer Anspruch auf einen solchen Schein hat, wird durch die Einkommensgrenzen bestimmt, die das Land festlegt. Mit einem gültigen WBS eröffnen sich Ihnen Möglichkeiten, eine Wohnung zu finden, die Sie sich sonst vielleicht nicht leisten könnten. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Wohnungsförderungsgesetz (WFNG NRW). Die aktuellen Regelungen mit den entsprechenden Einkommensgrenzen gelten ab dem 01. Januar 2025 und sind entscheidend für die Beantragung. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um den WBS in NRW.

Einkommensgrenzen in Nordrhein-Westfalen

Personen im HaushaltGrenze
123.540 €
228.350 €
334.880 €
441.410 €

+ 6.530 € je weitere Person · + 860 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)

Einkommensgrenzen in Nordrhein-Westfalen

Für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins in Nordrhein-Westfalen ist Ihr bereinigtes Nettoeinkommen entscheidend. Im Jahr 2025 gelten folgende jährliche Einkommensgrenzen: Für eine einzelne Person beträgt die Grenze 23540 €. Zieht eine zweite Person hinzu, erhöht sich diese Grenze auf 28350 €. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 6530 € zusätzlich. Des Weiteren wird für jedes Kind im Haushalt eine Erhöhung von 860 € berücksichtigt. Diese gestaffelten Grenzen stellen sicher, dass Wohnraumförderung gezielt dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Alle relevanten Regelungen sind in § 13 Abs. 1 u. 4, §§ 14–15, § 18 WFNG NRW festgehalten. Nutzen Sie gerne unseren WBS Rechner zur unverbindlichen Prüfung.

So beantragst du den WBS in Nordrhein-Westfalen

Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen erfolgt in der Regel bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt oder der zuständigen Kreisverwaltung. Sie müssen dort einen Antrag stellen und Ihre persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse nachweisen. Dazu gehören in der Regel Einkommensnachweise, Bescheinigungen über familiäre Verhältnisse und gegebenenfalls weitere Dokumente. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, den WBS. Dieser berechtigt Sie dann zur Suche nach einer geförderten Wohnung. Die genauen Verfahren und benötigten Unterlagen können je nach Kommune leicht variieren. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer zuständigen Behörde.

Häufige Fragen zum WBS in Nordrhein-Westfalen

Für eine Person liegt die jährliche Einkommensgrenze bei 23540 €. Für zwei Personen erhöht sich diese auf 28350 €. Jede weitere Person erhöht die Grenze um 6530 €, jedes Kind um 860 €.

Quelle & Stand

§ 13 Abs. 1 u. 4, §§ 14–15, § 18 WFNG NRW · Stand: 1.1.2025 · Amtliche Quelle

§13 WFNG NRW sets one flat limit (dynamisiert 2025–2027 per Erlass v. 13.11.2024); every combination above was cross-checked arithmetically against NRW.BANK's official table and reconciles exactly. The ministry's Förderrichtlinie 2024 additionally defines an 'Einkommensgruppe B' (bis 140% der Grenze) used to allocate certain subsidized-rental units at higher rent ceilings — this is a separate funding/allocation mechanism, not a second WBS certificate type, so it isn't exposed as a selectable tier here. No statutory Vermögensgrenze exists for rental WBS applicants (a Vermögen threshold in the Förderrichtlinie applies only to homeownership-modernization funding, not renters).

Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Nordrhein-Westfalen.