Wohnberechtigungsschein (WBS) in Rheinland-Pfalz

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist in Rheinland-Pfalz die entscheidende Voraussetzung, um in den Genuss von gefördertem Wohnraum zu kommen. Dieses Instrument der Wohnungspolitik zielt darauf ab, Menschen mit geringerem Einkommen den Zugang zu bezahlbaren Mieten zu erleichtern. Für Rheinland-Pfalz sind die Einkommensgrenzen für die Erteilung eines WBS klar definiert und gelten ab dem 1. Januar 2026. Die Grundlage bildet das bereinigte Nettoeinkommen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, sind die folgenden Informationen essenziell. Nutzen Sie auch unseren praktischen WBS-Rechner, um Ihre individuelle Situation zu prüfen.

Einkommensgrenzen in Rheinland-Pfalz

Personen im HaushaltGrenze
120.000 €
228.700 €
335.400 €
442.000 €

+ 6.666 € je weitere Person · + 1.333 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)

Einkommensgrenzen in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gelten ab dem 01. Januar 2026 einheitliche Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins (WBS). Die Bemessungsgrundlage ist das jährliche bereinigte Nettoeinkommen. Für eine einzelne Person liegt die Höchsteinkommensgrenze bei 20.000 €. Bei zwei Personen erhöht sich dieser Betrag auf 28.700 € pro Jahr. Für jede weitere im Haushalt lebende Person wird die Einkommensgrenze um weitere 6.666 € angehoben. Zusätzlich erhöht sich die Grenze für jedes im Haushalt lebende Kind um 1.333 € jährlich. Diese Regelungen basieren auf § 13 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 sowie § 17 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) Rheinland-Pfalz und stellen sicher, dass die Förderung gezielt bei denjenigen ankommt, die sie am dringendsten benötigen. Einblick in Ihre Nettoberechnung gibt unser Brutto-Netto-Rechner.

So beantragst du den WBS in Rheinland-Pfalz

Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) in Rheinland-Pfalz erfolgt in der Regel bei Ihrem zuständigen örtlichen Wohnungsamt oder der entsprechenden kommunalen Behörde. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare und eine detaillierte Aufstellung der erforderlichen Unterlagen. Typischerweise müssen Sie Nachweise über Ihr Einkommen, wie beispielsweise Gehaltsabrechnungen oder Bescheide über Sozialleistungen, vorlegen. Auch Angaben zu Ihrer Haushaltszusammensetzung sind notwendig. Nachdem Ihre Unterlagen geprüft wurden und die Einkommensgrenzen eingehalten werden, wird Ihnen der WBS ausgestellt. Dieser Schein ist dann für die Wohnungssuche in geförderten Objekten unerlässlich und erleichtert den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. Allgemeine Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie auf unserer Ratgeberseite.

Häufige Fragen zum WBS in Rheinland-Pfalz

Ab dem 01. Januar 2026 gilt in Rheinland-Pfalz eine jährliche Einkommensgrenze von 20.000 € für eine Person und 28.700 € für zwei Personen. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 6.666 €, für jedes Kind um 1.333 €.

Quelle & Stand

§ 13 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3, § 17 LWoFG (Rheinland-Pfalz) · Stand: 1.1.2026 · Amtliche Quelle

Figures per the Finanzministerium RLP Bekanntmachung 'Einkommensgrenze ab dem 1. Januar 2026' (2025-12-12), cross-checked against §§13/14/17 LWoFG. Two independent research passes converged on the identical numbers, but neither could get fm.rlp.de/mkbwk.rlp.de to serve the source PDF to an automated fetch (persistent block) — the 2026 figures are corroborated only indirectly (they scale from the verified 2013 base law by a consistent ~1.3332× CPI factor, and two separately-run searches agree), not read directly from the primary document. Recommend a manual browser spot-check before treating as fully verified. 'Netto' here is technically the §14 LWoFG 'anrechenbares Gesamteinkommen' (a Wohngeldgesetz-style adjusted income after standard deductions), not a literal Lohnsteuerbescheinigung net figure. perAdditionalPerson/perChild are the pre-rounding statutory increments (6.666,31 € / 1.333,25 €) rounded to whole euros — the official table rounds each size/child combination individually to the nearest €100, so extrapolated values for household sizes beyond 4 are a close approximation. No statutory Vermögensgrenze exists for the rental WBS (§17 Abs. 5 LWoFG allows only a discretionary, case-by-case refusal, no fixed asset figure).

Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Rheinland-Pfalz.