Wohnberechtigungsschein (WBS) in Saarland

Der Wohnberechtigtegungsschein (WBS) ist eine wichtige Voraussetzung, um in den Genuss von gefördertem Wohnraum in Saarland zu kommen. Er zeigt an, dass dein Haushalt die finanziellen Kriterien für den Bezug einer Sozialwohnung erfüllt. Die genauen Einkommensgrenzen sind entscheidend und variieren je nach Haushaltsgröße. Die Grundlage für die Berechnung bildet das bereinigte Nettoeinkommen. Die Beantragung erfolgt in der Regel beim örtlichen Wohnungsamt. Auf bruttocheck.de erfährst du alles Wissenswerte rund um den WBS in Saarland, damit du gut informiert deinen Antrag stellen kannst. Nutze auch unseren WBS-Rechner, um deine Chancen abzuschätzen.

Einkommensgrenzen in Saarland

Personen im HaushaltGrenze
119.500 €
229.900 €
337.700 €
445.500 €

+ 7.800 € je weitere Person · + 1.300 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)

Einkommensgrenzen in Saarland

Für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) in Saarland ist das jährliche bereinigte Nettoeinkommen ausschlaggebend. Im Jahr 2024 gilt für einen Einpersonenhaushalt eine Einkommensgrenze von 19.500 €. Für einen Zweipersonenhaushalt erhöht sich diese Grenze auf 29.900 € jährlich. Je weiterer Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um weitere 7.800 € pro Jahr. Darüber hinaus wird für jedes Kind im Haushalt zusätzlich ein Betrag von 1.300 € auf die Einkommensgrenze angerechnet. Diese Regelungen basieren auf § 9 Abs. 2 Nr. 1 u. Satz 2, § 10 sowie § 16 des WoFG SL und stellen sicher, dass der geförderte Wohnraum tatsächlich für Haushalte mit entsprechendem Bedarf zur Verfügung steht. Die genauen Richtlinien und Stichtage für die Berechnung sind beim zuständigen Amt zu erfragen.

So beantragst du den WBS in Saarland

Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) in Saarland ist ein relativ unkomplizierter Prozess, der in der Regel beim örtlichen Wohnungsamt oder der Stadtverwaltung deiner Gemeinde durchgeführt wird. Du musst dort einen Antrag einreichen, dem verschiedene Nachweise beizufügen sind. Dazu gehören in der Regel Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen oder Bescheide über Sozialleistungen. Auch Nachweise über deine Haushaltsgröße, wie beispielsweise Geburtsurkunden von Kindern, sind erforderlich. Das zuständige Amt prüft dann deinen Antrag anhand der festgelegten Einkommensgrenzen. Bei positiver Prüfung erhältst du den WBS, der dich berechtigt, nach einer geförderten Wohnung Ausschau zu halten. Eine frühzeitige Information und Vorbereitung der benötigten Unterlagen beschleunigt den Prozess. Informationen zu deinem Nettoeinkommen kannst du auch mit unserem Brutto-Netto-Rechner ermitteln.

Häufige Fragen zum WBS in Saarland

Die jährliche Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt in Saarland für den Wohnberechtigungsschein (WBS) beträgt 19.500 € bereinigtes Nettoeinkommen. Dies ist die Basis, um für geförderten Wohnraum in Frage zu kommen. Die Regelungen gelten ab dem 01.07.2024.

Quelle & Stand

§ 9 Abs. 2 Nr. 1 u. Satz 2, § 10, § 16 WoFG SL · Stand: 1.7.2024 · Amtliche Quelle

Figures per WoFG SL (Gesetz Nr. 2140, in force since 2024-07-01), read directly from the primary statute text. § 9 Abs. 5 WoFG SL mandates an automatic CPI-based increase to these limits effective each 1 January (so a 2026-01-01 uplift is legally due) but the specific Bekanntmachung announcing the new figures could not be located — the statute page itself still shows the 2024 figures as of verification, so these may already be understated. No statutory Vermögen/Schonvermögen threshold exists for Saarland's WBS — deliberately not substituted with the unrelated Wohngeld asset figures (€60.000/€30.000) used elsewhere.

Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Saarland.