Wohnen & Förderung
Wohnberechtigungsschein (WBS) in Sachsen
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist in Sachsen ein wichtiges Dokument für die Anmietung einer geförderten Mietwohnung. Er bestätigt, dass dein Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet und somit Anspruch auf eine Sozialwohnung hat. Die Einkommensgrenzen sind entscheidend für die Beantragung und werden regelmäßig angepasst. Auf bruttocheck.de informieren wir dich über die aktuellen Regelungen für 2026, damit du bestens vorbereitet bist. Die genauen Regelungen sind in den §§ 1–2 SächsEinkGrenzVO festgelegt. Wenn du wissen möchtest, ob du förderfähig bist, nutze unseren kostenlosen /rechner/wbs-rechner.
Einkommensgrenzen in Sachsen
| Personen im Haushalt | 1. Einkommensgrenze | 2. Einkommensgrenze |
|---|---|---|
| 1 | 20.520 € | 23.640 € |
| 2 | 30.780 € | 35.460 € |
+ 7.011 € / 8.077 € je weitere Person · + 855 € / 985 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)
Einkommensgrenzen in Sachsen
Die Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) in Sachsen sind entscheidend und basieren auf deinem bereinigten Nettoeinkommen. Für das Jahr 2026 gibt es zwei Hauptförderstufen. Die erste Einkommensgrenze liegt für eine Person bei 20.520 € jährlich und für zwei Personen bei 30.780 € jährlich. Die zweite Einkommensgrenze, die höhere Förderung ermöglicht, beträgt für eine Person 23.640 € und für zwei Personen 35.460 € jährlich. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die erste Einkommensgrenze um 7.011 € und die zweite um 8.077 €. Für jedes Kind kommen nochmals 855 € zur ersten und 985 € zur zweiten Einkommensgrenze hinzu. Diese Beträge sind gemäß §§ 1–2 SächsEinkGrenzVO festgelegt und bilden die Basis für die Förderung. Vergewissere dich, dass dein Einkommen diese Grenzen nicht übersteigt, um Anspruch zu haben. Um dein bereinigtes Nettoeinkommen zu ermitteln, kann dir unser /rechner/brutto-netto Rechner helfen.
So beantragst du den WBS in Sachsen
Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) in Sachsen erfolgt in der Regel bei deinem örtlichen Wohnungsamt oder der zuständigen Stadtverwaltung. Zunächst informierst du dich über die spezifischen Anforderungen und benötigten Unterlagen deiner Gemeinde. Typischerweise sind Einkommensnachweise wie Lohnabrechnungen, Steuerbescheide oder Sozialleistungsbescheide erforderlich. Auch Nachweise über die Haushaltsgröße, wie Geburtsurkunden von Kindern, können relevant sein. Fülle das Antragsformular sorgfältig aus und reiche es zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten ein. Das Wohnungsamt prüft dann, ob dein bereinigtes Nettoeinkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen für den WBS in Sachsen nicht überschreitet. Bei positiver Prüfung erhältst du deinen WBS, der dich zur Anmietung von Sozialwohnungen berechtigt. Weitere allgemeine Informationen findest du in unserem Ratgeber zum Thema /ratgeber/wohnberechtigungsschein.
Häufige Fragen zum WBS in Sachsen
Quelle & Stand
§§ 1–2 SächsEinkGrenzVO · Stand: 1.1.2026 · Amtliche Quelle
Figures per REVOSax (Sachsen's official state-law portal), Verordnung dated 2025-12-02, in force 2026-01-01. The two tiers govern access to different parts of the belegungsgebundene housing stock depending on funding program. Asset limit (€60.000/€30.000) traces only to a secondary legal-info aggregator, not the SächsWoFG statute text itself — treat as indicative.
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Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Sachsen.