Wohnen & Förderung
Wohnberechtigungsschein (WBS) in Sachsen-Anhalt
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Ihre Eintrittskarte für geförderten Wohnraum in Sachsen-Anhalt. Um Anspruch auf eine geförderte Wohnung zu haben, dürfen Ihr bereinigtes Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen sind in der Verordnung über die Einkommensgrenzen für die Förderung von Wohnungen im Land Sachsen-Anhalt (WoFöEGrenzV LSA) festgelegt und basieren auf dem § 9 WoFG des Bundes. Auch wenn Sachsen-Anhalt kein eigenes Landesgesetz zur Wohnraumförderung hat, werden die bundesweiten Regelungen angewendet. Wir erklären Ihnen die relevanten Einkommensgrenzen und den Prozess, um einen WBS zu beantragen.
Einkommensgrenzen in Sachsen-Anhalt
| Personen im Haushalt | Basis (§9 WoFG) | +20% (Landesprogramme) |
|---|---|---|
| 1 | 12.000 € | 14.400 € |
| 2 | 18.000 € | 21.600 € |
+ 4.100 € / 4.920 € je weitere Person · + 500 € / 600 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)
Einkommensgrenzen in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gelten für den Wohnberechtigungsschein (WBS) Einkommensgrenzen, die auf dem bereinigten Nettoeinkommen basieren. Es gibt zwei Förderstufen: die Basis nach § 9 WoFG und eine um 20% höhere Stufe für Landesprogramme. Für eine Person liegt die Basisgrenze bei 12000 € jährlich. Für zwei Personen steigt diese auf 18000 € jährlich. Jede weitere Person erhöht die Basisgrenze um 4100 € und jedes Kind um 500 €. Für die Förderstufe mit +20% liegen die jährlichen Grenzen für eine Person bei 14400 € und für zwei Personen bei 21600 €. Für jede weitere Person in dieser Stufe kommen 4920 € hinzu, für jedes Kind 600 €. Diese Zahlen gelten seit dem 01.07.2020 und sind entscheidend für die Beantragung eines WBS.
So beantragst du den WBS in Sachsen-Anhalt
Um einen Wohnberechtigungsschein (WBS) in Sachsen-Anhalt zu beantragen, wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres örtlichen Wohnungsamtes. Dort erhalten Sie die Antragsformulare und eine Liste der erforderlichen Unterlagen. In der Regel sind Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld oder Renten, aber auch Nachweise über weitere Einkünfte vorzulegen. Auch die Wohnungsgröße, für die Sie einen WBS benötigen, spielt eine Rolle. Das Wohnungsamt prüft dann Ihr bereinigtes Nettoeinkommen anhand der geltenden Einkommensgrenzen. Bei positiver Prüfung wird Ihnen der WBS ausgestellt, der dann für die Anmietung einer geförderten Wohnung verwendet werden kann. Nutzen Sie auch gerne unseren WBS Rechner, um eine erste Einschätzung zu erhalten.
Häufige Fragen zum WBS in Sachsen-Anhalt
Quelle & Stand
§ 9 WoFG (Bund, in Sachsen-Anhalt ohne eigenes Landesgesetz angewendet); WoFöEGrenzV LSA · Stand: 1.7.2020 · Amtliche Quelle
Sachsen-Anhalt has no standalone WoFG-equivalent state law and applies the federal WoFG §9 base directly, confirmed against the official WoFG text on the ST legal portal. The state's own income-limits ordinance (WoFöEGrenzV_ST) is hosted on a JavaScript-only portal that couldn't be rendered as text, so a possible regional deviation beyond the confirmed +20% Landesprogramme overshoot couldn't be fully ruled out. A further +60% overshoot reported for some individual programs was too weakly corroborated to include. Asset limit is the generic WoGG-analogy figure, not confirmed ST-specific.
Ähnliche Rechner
Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Sachsen-Anhalt.