Wohnen & Förderung
Wohnberechtigungsschein (WBS) in Schleswig-Holstein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist in Schleswig-Holstein ein wichtiges Dokument, das Ihnen den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglicht. Er bescheinigt, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für den Bezug einer preiswerten Mietwohnung erfüllt. Die genauen Voraussetzungen und Einkommensgrenzen werden regelmäßig überprüft und angepasst. Unser Ratgeber beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um den WBS in Schleswig-Holstein und gibt Ihnen eine Orientierung für Ihr eigenes Antragsverfahren. Informieren Sie sich über die relevanten Einkommensgrenzen und den Weg zur Beantragung.
Einkommensgrenzen in Schleswig-Holstein
| Personen im Haushalt | 1. Förderweg | 2. Förderweg (+20%) | 3. Förderweg (+40%) |
|---|---|---|---|
| 1 | 23.000 € | 27.600 € | 32.200 € |
| 2 | 32.000 € | 38.400 € | 44.800 € |
+ 9.000 € / 10.800 € / 12.600 € je weitere Person · + 800 € / 960 € / 1.120 € je Kind · Einkommensbasis: Netto (bereinigt)
Einkommensgrenzen in Schleswig-Holstein
Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein (WBS) in Schleswig-Holstein basieren auf dem bereinigten Nettoeinkommen. Sie variieren je nach Förderweg und Haushaltsgröße. Für den 1. Förderweg liegt die jährliche Einkommensgrenze für eine Person bei 23.000 €. Bei zwei Personen erhöht sich diese auf 32.000 € jährlich. Der 2. Förderweg (+20%) sieht eine Grenze von 27.600 € für eine Person und 38.400 € für zwei Personen vor. Im 3. Förderweg (+40%) steigen die Grenzen auf 32.200 € für eine und 44.800 € für zwei Personen jährlich. Für jede weitere Person im Haushalt kommen zusätzliche Beträge hinzu: 9.000 € für den 1. Förderweg, 10.800 € für den 2. Förderweg und 12.600 € für den 3. Förderweg. Jedes Kind wird mit 800 € (1. Förderweg), 960 € (2. Förderweg) oder 1.120 € (3. Förderweg) zusätzlich berücksichtigt. Diese Regelungen gelten ab dem 01. Januar 2025 und sind in § 8 SHWoFG i.V.m. §§ 7, 9 SHWoFG-DVO festgelegt.
So beantragst du den WBS in Schleswig-Holstein
Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) in Schleswig-Holstein wird in der Regel beim örtlichen Wohnungsamt oder der zuständigen Gemeinde gestellt. Zunächst sollten Sie sich über die spezifischen Anforderungen und benötigten Unterlagen bei Ihrer Kommune informieren. Meist sind Nachweise über Ihr Einkommen, wie Gehaltsabrechnungen oder Bescheinigungen über sonstige Einkünfte, erforderlich. Auch Nachweise zur Haushaltsgröße, beispielsweise Geburtsurkunden für Kinder, können verlangt werden. Das Wohnungsamt prüft dann Ihr bereinigtes Nettoeinkommen anhand der geltenden Einkommensgrenzen für den WBS. Bei positiver Prüfung erhalten Sie den Wohnberechtigungsschein, der Sie berechtigt, eine geförderte Wohnung zu suchen. Nutzen Sie den WBS Rechner zur ersten Einschätzung Ihres Anspruchs.
Häufige Fragen zum WBS in Schleswig-Holstein
Quelle & Stand
§ 8 SHWoFG i.V.m. §§ 7, 9 SHWoFG-DVO · Stand: 1.1.2025 · Amtliche Quelle
APPROXIMATION FLAGGED: SH's official table is unusually non-additive — it publishes separate rounded figures per exact adult/child combination (e.g. 2p as '2 Erwachsene' = €32.000 vs. '1 Erwachsener + 1 Kind' = €32.800) rather than a clean size+increment formula, and includes a Strukturanpassungsbetrag for 1-/2-person households. The 1-/2-person base figures and 2./3. Förderweg (+20%/+40%) multipliers are primary-sourced and solid; the perAdditionalPerson/perChild values used for extrapolation beyond 2 people are back-derived approximations that reconcile only loosely (±€100–2.000) against the official 3-/4-person combination figures. A separate 'Vereinbarte Förderung' funding track with its own base table (not modeled here) also exists. Treat SH results as more approximate than other states, consistent with the calculator's general non-binding disclaimer.
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Kein Rechtsanspruch. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt in Schleswig-Holstein.