Rente und Arbeit
Aktivrente Rechner 2026: So viel Netto bringen 2.000 € steuerfrei
BewertenWer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, zahlt auf bis zu 2.000 € Lohn im Monat keine Lohnsteuer. Rechne aus, wie viel mehr Netto dir das bringt, und prüfe, ab wann es für dich gilt.
Mehr Netto pro Monat
298 €
durch die Steuerfreiheit
Pro Jahr
3.576 €
9,9 % vom Bruttolohn
Steuerfreier Lohn
2.000 €
von höchstens 2.000 €
- Steuern ohne Aktivrente
- 298,00 €
- Steuern mit Aktivrente
- 0,00 €
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pro Monat.
Näherung auf Basis der Lohnsteuer-Berechnung 2026. Sozialabgaben und Sonderregeln der Vorsorgepauschale für Rentner sind nicht berücksichtigt; die Abrechnung deines Arbeitgebers kann um einige Euro abweichen.
Steuerfrei pro Monat
2.000 €
Arbeitslohn, § 3 Nr. 21 EStG
Steuerfrei pro Jahr
24.000 €
Höchstbetrag insgesamt
Gilt seit
1.1.2026
für Lohn ab dem Folgemonat nach der Altersgrenze
Beispiel 3.000 € brutto
+298 €
mehr Netto pro Monat, Steuerklasse 1
Das Wichtigste in Kürze
- Die Aktivrente senkt nur die Steuer: Bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat sind steuerfrei, Sozialabgaben können weiter anfallen.
- Sie gilt für Angestellte ab der Regelaltersgrenze. Selbständige sind nach dem Gesetzeswortlaut ausgeschlossen.
- Wer 3.000 € brutto verdient und in Steuerklasse 1 ist, zahlt dadurch keine Lohnsteuer mehr: rund 298 € im Monat, 3.576 € im Jahr.
Wer die Aktivrente bekommt
Regelaltersgrenze erreicht
Es zählt der Monat nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht der Rentenbeginn. Für Jahrgang 1964 und jünger sind das 67 Jahre.
Angestellt (nichtselbständig)
Befreit ist Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Einkünfte aus Selbständigkeit, Vermietung oder Kapital sind nicht erfasst.
Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge
Das Gesetz knüpft an die Beiträge des Arbeitgebers nach § 168, § 172 Abs. 1 oder § 172a SGB VI an.
Nicht schon steuerfrei
Was bereits nach anderen Vorschriften steuerfrei ist, wird nicht ein zweites Mal befreit.
Wer nicht profitiert
Selbständige und Freiberufler (kein Arbeitslohn nach § 19 EStG), Beamte (der Dienstherr zahlt keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) und Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Bei Minijobs ist die Lage unsicher, weil das Gesetz die Pauschalbeiträge nach § 172 Abs. 3 SGB VI nicht nennt.
Quellen: § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrente); BMF: Fragen und Antworten zur Aktivrente
So viel Netto bringt die Aktivrente
Mehr Netto pro Monat nach Bruttolohn (Steuerklasse 1)
- 191 €
2.500 € brutto
7,6 % vom Brutto
- 298 €
3.000 € brutto
9,9 % vom Brutto
- 441 €
4.000 € brutto
11 % vom Brutto
- 495 €
5.000 € brutto
9,9 % vom Brutto
- 556 €
6.000 € brutto
9,3 % vom Brutto
- 753 €
8.000 € brutto
9,4 % vom Brutto
Daten als Tabelle anzeigen
| Brutto pro Monat | Steuerklasse 1 | Steuerklasse 3 |
|---|---|---|
| 1.500 € | 10 € | 0 € |
| 2.000 € | 91 € | 0 € |
| 2.500 € | 191 € | 0 € |
| 3.000 € | 298 € | 38 € |
| 4.000 € | 441 € | 208 € |
| 5.000 € | 495 € | 371 € |
| 6.000 € | 556 € | 423 € |
| 8.000 € | 753 € | 536 € |
Quelle: § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrente)
Ab wann gilt die Aktivrente für dich?
Regelaltersgrenze
66 Jahre 4 Monate
Jahrgang 1960
Erreicht im
September 2026
Aktivrente ab
Oktober 2026
Folgemonat, frühestens ab Januar 2026
Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI. Wer am Ersten eines Monats Geburtstag hat, vollendet das Lebensalter schon mit Ablauf des Vormonats (§ 187 BGB). Die Aktivrente gilt nach § 3 Nr. 21 EStG für Zeiträume nach Ablauf des Monats, in dem die Altersgrenze erreicht wird.
Daten als Tabelle anzeigen
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1947 | 65 Jahre 1 Monate |
| 1948 | 65 Jahre 2 Monate |
| 1949 | 65 Jahre 3 Monate |
| 1950 | 65 Jahre 4 Monate |
| 1951 | 65 Jahre 5 Monate |
| 1952 | 65 Jahre 6 Monate |
| 1953 | 65 Jahre 7 Monate |
| 1954 | 65 Jahre 8 Monate |
| 1955 | 65 Jahre 9 Monate |
| 1956 | 65 Jahre 10 Monate |
| 1957 | 65 Jahre 11 Monate |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre 10 Monate |
| 1964 und jünger | 67 Jahre |
Drei Beispiele aus der Praxis
Teilzeit im Büro
1.800 € brutto pro Monat
+55 €
pro Monat, 656 € im Jahr
Der gesamte Lohn liegt unter 2.000 € und bleibt komplett steuerfrei.
Halbtags im Handwerk
3.000 € brutto pro Monat
+298 €
pro Monat, 3.576 € im Jahr
Auf 2.000 € fällt keine Steuer an, auf den Rest von 1.000 € ebenfalls nicht.
Vollzeit weiter
4.500 € brutto pro Monat
+468 €
pro Monat, 5.612 € im Jahr
2.000 € sind frei, auf die übrigen 2.500 € zahlst du weiter Lohnsteuer.
Sozialabgaben und Rente: was gleich bleibt
- Der Lohn bleibt beitragspflichtig. Arbeitgeber führen Beiträge wie bei anderen Beschäftigten ab. Je nach Versicherungssituation können die Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen.
- Weiterarbeiten erhöht die Rente. Wer die Rente aufschiebt, erhält pro Monat 0,5 % Zuschlag, das sind 6 % je Jahr. Beiträge, die weiter in die Rentenversicherung fließen, erhöhen die Rente zusätzlich.
- Die Rentenberechnung bleibt gleich. Die Steuerfreiheit ändert nichts daran, wie Rentenpunkte und Rentenwert zusammenspielen. Mehr dazu im Rentenrechner und im Ratgeber zur Rentenerhöhung.
Häufige Fragen zur Aktivrente
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Geprüft von der bruttocheck.de Finanzredaktion
Die Rechenlogik basiert auf den amtlichen Programmablaufplänen (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und den gültigen Beitragssätzen für 2026.
Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.
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