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Rente und Ruhestand 2026: Überblick und alle Rechner

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Wann kannst du in Rente gehen, wie hoch wird sie, was bringt die Erhöhung und lohnt sich das Weiterarbeiten? Hier findest du die Antworten und für jede Frage den passenden Rechner.

Rentenwert seit 1.7.2026

42,52 €

pro Entgeltpunkt und Monat

Erhöhung 2026

+4,24 %

Ost und West gleich

Regelaltersgrenze

67 Jahre

ab Jahrgang 1964

Aktivrente

2.000 €

Lohn pro Monat steuerfrei

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regelaltersgrenze steigt bis Jahrgang 1964 auf 67 Jahre. Für Jahrgang 1958 bis 1963 liegt sie zwischen 66 Jahren und 66 Jahren 10 Monaten.
  • Die Renten sind am 1. Juli 2026 um 4,24 % gestiegen, der Rentenwert liegt bei 42,52 €.
  • Wer nach der Altersgrenze weiterarbeitet, kann mit der Aktivrente bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei erhalten.

Welche Seite passt zu deiner Situation?

Sechs Rechner und Ratgeber, nach der Frage sortiert, die du gerade hast.

Regelaltersgrenze: Wann gehst du in Rente?

Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 wurde die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Gib dein Geburtsdatum ein: Du siehst Alter, Monat und den ersten Monat der Aktivrente.

Regelaltersgrenze

66 Jahre 4 Monate

Jahrgang 1960

Erreicht im

September 2026

 

Aktivrente ab

Oktober 2026

Folgemonat, frühestens ab Januar 2026

Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI. Wer am Ersten eines Monats Geburtstag hat, vollendet das Lebensalter schon mit Ablauf des Vormonats (§ 187 BGB). Die Aktivrente gilt nach § 3 Nr. 21 EStG für Zeiträume nach Ablauf des Monats, in dem die Altersgrenze erreicht wird.

Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang

Regelaltersgrenze nach GeburtsjahrgangDie Regelaltersgrenze beträgt bis Jahrgang 1946 65 Jahre, steigt bis Jahrgang 1958 monatlich auf 66 Jahre, danach in Zwei-Monats-Schritten auf 66 Jahre und 10 Monate für 1963 und liegt ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren.65666719461952195819641970Jahrgang 1947: 65 Jahre 1 MonateJahrgang 1948: 65 Jahre 2 MonateJahrgang 1949: 65 Jahre 3 MonateJahrgang 1950: 65 Jahre 4 MonateJahrgang 1951: 65 Jahre 5 MonateJahrgang 1952: 65 Jahre 6 MonateJahrgang 1953: 65 Jahre 7 MonateJahrgang 1954: 65 Jahre 8 MonateJahrgang 1955: 65 Jahre 9 MonateJahrgang 1956: 65 Jahre 10 MonateJahrgang 1957: 65 Jahre 11 MonateJahrgang 1958: 66 JahreJahrgang 1959: 66 Jahre 2 MonateJahrgang 1960: 66 Jahre 4 MonateJahrgang 1961: 66 Jahre 6 MonateJahrgang 1962: 66 Jahre 8 MonateJahrgang 1963: 66 Jahre 10 MonateJahrgang 1964 und jünger: 67 JahreAlter 67 J.
Daten als Tabelle anzeigen
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang
GeburtsjahrgangRegelaltersgrenze
bis 194665 Jahre
194765 Jahre 1 Monate
194865 Jahre 2 Monate
194965 Jahre 3 Monate
195065 Jahre 4 Monate
195165 Jahre 5 Monate
195265 Jahre 6 Monate
195365 Jahre 7 Monate
195465 Jahre 8 Monate
195565 Jahre 9 Monate
195665 Jahre 10 Monate
195765 Jahre 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre 2 Monate
196066 Jahre 4 Monate
196166 Jahre 6 Monate
196266 Jahre 8 Monate
196366 Jahre 10 Monate
1964 und jünger67 Jahre

Quelle: § 235 SGB VI (Anhebung der Regelaltersgrenze)

Die wichtigsten Rentenzahlen 2026

Aktueller Rentenwert (seit 1.7.2026)
42,52 €
Aktueller Rentenwert (bis 30.6.2026)
40,79 €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026
51.944 € pro Jahr
Beitragssatz Rentenversicherung
18,6 % (je 9,3 %)
Beitragsbemessungsgrenze
8.450 € pro Monat
Rentenniveau (Haltelinie bis 1.7.2031)
48 %
Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026
84 %

Quelle: BMAS: Rentenanpassung 2026

Rente und Steuern

Die gesetzliche Rente ist steuerpflichtig, aber nur zu einem Teil. Dieser Anteil hängt allein vom Jahr des Rentenbeginns ab.
  • Rentenbeginn 2026: 84 % steuerpflichtig. 2022 waren es 82 %. Der Anteil steigt bis 2058 jährlich um 0,5 Punkte auf 100 %: 2030 sind es 86 %, 2040 dann 91 %.
  • Der steuerfreie Rest wird festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.
  • Ob du zahlst, entscheidet dein Gesamteinkommen. Liegt es unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr, fällt keine Einkommensteuer an. Rechne es mit dem Einkommensteuer-Rechner durch.

Quelle: § 22 EStG (Besteuerungsanteil)

Häufige Fragen zur Rente

Das hängt vom Geburtsjahr ab. Für Jahrgang 1958 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren, für 1959 bei 66 Jahren und 2 Monaten, für 1960 bei 66 Jahren und 4 Monaten, für 1961 bei 66 Jahren und 6 Monaten, für 1962 bei 66 Jahren und 8 Monaten und für 1963 bei 66 Jahren und 10 Monaten. Wer 1964 oder später geboren ist, geht mit 67 Jahren in Regelaltersrente.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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