Vermögenswirksame Leistungen — Definition & Erklärung
Deine vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind staatlich geförderte Sparangebote deines Arbeitgebers, die du für deine finanzielle Zukunft nutzen kannst.
Vermögenswirksame Leistungen werden von deinem Bruttogehalt abgezogen und reduzieren somit dein monatliches Nettoeinkommen, aber das Ziel ist der Vermögensaufbau mit staatlicher Förderung.
Was ist Vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen deines Arbeitgebers, die er für dich in einen staatlich geförderten Sparvertrag einzahlt. Das Besondere daran ist, dass du zusätzlich zu deinem Gehalt noch eine Förderung vom Staat erhalten kannst. Du kannst hier bis zu 40 Euro pro Monat (also 480 Euro pro Jahr) vom Arbeitgeber einzahlen lassen. Diese VL sind eine tolle Möglichkeit, dein Geld für die Zukunft anzulegen und dabei von staatlicher Unterstützung zu profitieren.
Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen die VL in bestimmten Sparformen angelegt werden. Dazu zählen zum Beispiel Bausparverträge, Aktienfondssparpläne oder Riester-Verträge. Wichtig ist, dass der Vertrag vom Arbeitgeber anerkannt wird und die VL regelmäßig eingezahlt werden können. Dein Arbeitgeber unterstützt dich hierbei aktiv, indem er den Betrag direkt von deinem Bruttogehalt auf deinen Sparvertrag überweist.
Die staatliche Förderung kommt in Form einer Arbeitnehmersparzulage. Diese Zulage wird dir vom Staat gewährt, wenn dein zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die genauen Bedingungen und Höhen der Zulage können sich ändern, daher ist es wichtig, sich regelmäßig zu informieren. Mit VL baust du nicht nur Vermögen auf, sondern nutzt auch clevere staatliche Anreize.
Vermögenswirksame Leistungen im Detail
Für das Jahr 2026 gelten folgende Konditionen für die staatliche Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen:
- Höchstbetrag der VL-Einzahlung: Dein Arbeitgeber kann bis zu 40 € pro Monat (480 € pro Jahr) für dich in einen VL-Vertrag einzahlen.
- Staatliche Arbeitnehmersparzulage: Die Zulage beträgt 9,4 % auf die eingezahlten VL.
- Maximale Bemessungsgrundlage für die Zulage: Die Zulage wird nur auf maximal 400 € VL pro Jahr gewährt, was einer maximalen jährlichen Zulage von 37,60 € (9,4 % von 400 €) entspricht.
- Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen – zvE):
- Für Ledige: bis 20.000 € zvE pro Jahr
- Für Verheiratete/in Partnerschaft: bis 40.000 € zvE pro Jahr
- Rechtsgrundlage: Vermögensbildungsgesetz (VermBG), insbesondere § 1 ff. VermBG.
Beispiel
Dein Arbeitgeber zahlt dir monatlich 40 € vermögenswirksame Leistungen auf einen Sparplan für Fonds. Das sind im Jahr 480 €. Da dein zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze von 20.000 € (als Single) liegt, erhältst du zusätzlich vom Staat 9,4 % auf 400 € = 37,60 € im Jahr als Sparzulage.
Berechnung
Jährlicher VL-Betrag × 9,4 % = Staatliche Arbeitnehmersparzulage (wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird und auf maximal 400 € VL pro Jahr)
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Häufige Fragen zu Vermögenswirksame Leistungen
Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen (VL) bei meinem Arbeitgeber?
Du musst deinen Arbeitgeber schriftlich oder über ein internes Portal auffordern, VL für dich einzurichten. Dafür benötigst du die Bankverbindung deines VL-Vertrags.
Welche Sparverträge sind für vermögenswirksame Leistungen geeignet?
Geeignet sind zum Beispiel Bausparverträge, Fondssparpläne (mit VL-Förderung) oder bestimmte Altersvorsorgeverträge wie Riester-Verträge.
Wie lange muss der VL-Vertrag laufen, um die staatliche Förderung zu erhalten?
In der Regel müssen VL-Verträge sechs Jahre laufen. Nach diesen sechs Jahren kannst du entscheiden, ob du das angesparte Geld entnimmst oder den Vertrag weiterlaufen lässt (dann oft ohne staatliche Zulage).
Sind vermögenswirksame Leistungen steuer- und sozialabgabenpflichtig?
Ja, die vom Arbeitgeber gezahlten VL sind Teil deines steuer- und sozialabgabenpflichtigen Bruttogehalts. Allerdings sind die eingezahlten Beträge in der Regel von Sozialabgaben befreit.
Was passiert, wenn mein zu versteuerndes Einkommen zu hoch ist für die Arbeitnehmersparzulage?
Wenn dein zu versteuerndes Einkommen die gesetzlichen Grenzen überschreitet, erhältst du keine staatliche Arbeitnehmersparzulage. Die VL-Zahlung deines Arbeitgebers läuft aber trotzdem weiter und du baust Vermögen auf.
Verwandte Begriffe
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