Grundlagen

Brutto-Netto-Rechner: Nettogehalt berechnen

Mit dem Brutto-Netto-Rechner von bruttocheck.de berechnen Sie schnell Ihr Nettogehalt, Steuern und Sozialabgaben nach Einkommen und Steuerklasse.

Redaktion bruttocheck.de5 Min. Lesezeit

Wie viel bleibt vom Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben?

Wie viel bleibt vom Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben wirklich übrig? Der Gehaltsrechner zeigt Ihr persönliches Netto – abhängig von Steuerklasse, Bundesland, Krankenversicherung und weiteren Faktoren.

Das Wichtigste in Kürze:

So nutzen Sie den Rechner – Schritt für Schritt

Unser Gehaltsrechner verrät Ihnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben von Ihrem Gehalt übrig bleibt. Einkommen, Steuerklasse, Jahresfreibetrag, geldwerter Vorteil … all das wirkt sich auf Ihren Nettolohn aus.

  1. Bruttoeinkommen eingeben — monatlich oder jährlich, inklusive Sonderzahlungen wie Bonus oder 13. Monatsgehalt
  2. Bundesland auswählen — Entscheidend ist der Sitz Ihres zuständigen Finanzamts.
  3. Steuerklasse angeben — Sie bestimmt maßgeblich Ihre steuerliche Belastung.
  4. Kinderfreibetrag eintragen
  5. Kirchensteuer aktivieren oder deaktivieren — Regler rechts = kirchensteuerpflichtig
  6. Krankenversicherung wählen — Sind Sie gesetzlich oder privat versichert?
  7. Vermögenswirksame Leistungen (VL) eintragen — falls Ihr Arbeitgeber diese zahlt (max. 40 Euro / Monat)
  8. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) eintragen — monatlicher Gesamtbeitrag, falls vorhanden
  9. Ergebnis ablesen — Der Betrag für Ihr Nettogehalt sowie alle Einzelpositionen der Abzüge werden ausgewiesen.

So wird Ihr Nettolohn berechnet

Ihr Lohn oder Gehalt lässt sich in zwei wichtige Größen unterteilen: das Brutto- und das Nettogehalt. Ihr Bruttoeinkommen ist größer als das Nettoeinkommen. In Ihrem Arbeitsvertrag steht der Bruttobetrag, ausgezahlt bekommen Sie aber den Nettobetrag.

Was wird vom Lohn abgezogen?

Das Finanzamt ermittelt die Lohnsteuer anhand einer Lohnsteuertabelle, die Ihr Einkommen und Ihre Steuerklasse berücksichtigt. Parallel werden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet: Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Alle diese Abzüge gelten bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Von jedem Euro, den Sie darüber hinaus verdienen, werden keine Beiträge für die Sozialversicherungen abgezogen.

Welche Abzüge nicht alle zahlen

Der Solidaritätszuschlag fällt seit 2021 für die Mehrheit der Arbeitnehmer weg und greift heute nur noch bei sehr hohen Einkommen.

Kirchensteuer zahlen Sie nur dann, wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Gemeinschaft sind. Der Satz variiert je nach Bundesland: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern.

So holen Sie mehr aus Ihrem Netto heraus

Prüfen Sie Ihre Steuerklasse: Verheiratete können durch einen Steuerklassenwechsel sofort mehr Netto erhalten.

Beantragen Sie vermögenswirksame Leistungen: Wer VL noch nicht beantragt hat, verschenkt bis zu 40 € pro Monat.

Lassen Sie Freibeträge eintragen: Ein eingetragener Freibetrag senkt den monatlichen Lohnsteuerabzug direkt.

Betriebliche Altersvorsorge nutzen: Eine Gehaltsumwandlung in die bAV senkt die Abzüge — Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss beizusteuern.

Das Arbeitgeber-Brutto

Das Arbeitgeber-Brutto ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers plus Lohnnebenkosten. Die Arbeitgeber übernehmen einen Teil der Sozialversicherungen. Dadurch ist der Betrag, den der Arbeitgeber für jeden Angestellten zahlen muss, höher als das Bruttogehalt — um ungefähr 20 Prozent.

Kein Rechts- oder Steuerrat: Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Werden Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld im Rechner berücksichtigt?

Ja. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen sowie ein 13. oder 14. Monatsgehalt fließen in das Bruttoeinkommen ein und sollten im Jahresbetrag berücksichtigt werden.

Zahle ich noch Solidaritätszuschlag?

Seit 2021 zahlen die meisten Arbeitnehmer keinen Soli mehr. Er greift nur noch bei sehr hohen Einkommen.

Was gilt bei einem Nebenjob?

Wer zwei Jobs parallel ausübt, die beide mehr als ein Minijob sind, wird für den Nebenjob automatisch in Steuerklasse VI eingestuft. Diese hat den höchsten Steuerabzug.

Wie hilfreich war diese Seite?

Kommentare & Erfahrungen

Kommentar schreiben

0 / 2000 Zeichen

Kommentare werden vor Veröffentlichung geprüft. Keine E-Mail erforderlich.