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Elterngeld 2026: Berechnung, Höhe und alle Varianten

Wie wird das Elterngeld 2026 berechnet? Was ist Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Geschwisterbonus? Mit konkreten Beispielen.

Redaktion bruttocheck.de10 Min. Lesezeit

Das Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes vorübergehend weniger oder gar nicht arbeiten. Es soll den Einkommensverlust in der Elternzeit abfedern.

In Deutschland gibt es drei Varianten des Elterngeldes:

  • Basiselterngeld — klassische Variante, 12 Monate (+ 2 Partnermonate)
  • ElterngeldPlus — halber Betrag, doppelt so lange, kombinierbar mit Teilzeit
  • Partnerschaftsbonus — 4 extra Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Stunden / Woche arbeiten

Das Elterngeld beträgt 65–67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Es gibt dabei eine Mindest- und eine Höchstgrenze:

  • Mindestelterngeld: 300 € / Monat (auch für Nicht-Erwerbstätige)
  • Höchstelterngeld: 1.800 € / Monat

Bemessungseinkommen

Grundlage ist das Nettoeinkommen — nicht das Brutto. Gemeint ist das Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben, nicht das steuerliche Nettoeinkommen aus dem Steuerbescheid. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) hat eine eigene Berechnungsmethode.

Vereinfachte Formel:

  1. Bruttogehalt der letzten 12 Monate (vor Mutterschutz) addieren
  2. Davon Steuern und Sozialabgaben nach pauschaler Tabelle abziehen
  3. Durch 12 dividieren = monatliches Bemessungseinkommen
  4. × 67 % (für niedrige Einkommen bis ca. 1.200 €: bis zu 100 %)

Beispielrechnungen

Beispiel 1: 2.800 € brutto / Monat

  • Nettogehalt (nach Pauschalabzug): ca. 1.820 €
  • Elterngeld: 67 % × 1.820 € = ca. 1.219 € / Monat

Beispiel 2: 4.500 € brutto / Monat

  • Nettogehalt: ca. 2.820 €
  • Elterngeld: 67 % × 2.820 € = ca. 1.800 € / Monat (Höchstbetrag greift)

Beispiel 3: Nicht erwerbstätig

  • Elterngeld: 300 € / Monat (Mindestbetrag)

Für eine genaue Berechnung nutze unseren Elterngeldrechner.

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus

MerkmalBasiselterngeldElterngeldPlus
BetragVoller BetragHalber Betrag
Dauer1 Monat2 Monate
Gesamtanspruch14 Monate (mit Partnern)28 Monate (mit Partnern)
Kombinierbar mit Teilzeit?Begrenzt (bis 32 h/Woche)Ja (Empfehlung: 24–32 h)

Wann lohnt sich ElterngeldPlus?

Wenn ein Elternteil nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte (24–32 Stunden / Woche), ist ElterngeldPlus oft besser: Der reduzierte Elterngeld-Betrag wird länger ausgezahlt, und das Teilzeit-Einkommen kommt dazu.

Der Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Stunden / Woche arbeiten, gibt es bis zu 4 extra Monate Elterngeld pro Elternteil. Das sind bis zu 8 Monate zusätzliches Elterngeld für das Paar.

Bedingung: Beide müssen gleichzeitig in derselben Lebensphase in Teilzeit sein (4 aufeinanderfolgende Monate, nicht versetzt).

Einkommensgrenze ab 2024

Seit April 2024 gilt eine Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch:

  • Paare: Kein Elterngeld mehr, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen (gemeinsam) 200.000 € übersteigt
  • Alleinerziehende: Grenze bei 150.000 € Jahreseinkommen

Diese Grenze gilt für das Einkommen im Jahr des Bezugs, nicht im Jahr vor der Geburt.

Elterngeld und Steuern

Elterngeld selbst ist steuerfrei — aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz für dein anderes Einkommen.

Wer im Elterngeldjahr noch Arbeitseinkommen hat (z. B. Teilzeit), muss eine Steuererklärung abgeben. Dabei kann es zu Nachzahlungen kommen.

Kein Rechts- oder Steuerrat: Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Wie lange gibt es Elterngeld?

Basiselterngeld: maximal 14 Monate (12 Basismonate + 2 Partnermonate). ElterngeldPlus: maximal 28 Monate. Mit Partnerschaftsbonus: bis zu 36 Monate für beide Elternteile zusammen.

Kann man Elterngeld und Arbeitslosengeld gleichzeitig beziehen?

Nein — Elterngeld und ALG I können nicht gleichzeitig bezogen werden. ALG I wird auf das Elterngeld angerechnet (Elterngeld mindert das ALG I). Ausnahme: das Mindestelterngeld von 300 € wird nicht angerechnet.

Wann muss Elterngeld beantragt werden?

Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt gestellt werden — rückwirkend wird Elterngeld nur für diese 3 Monate gezahlt. Früher ist besser, da die Bearbeitungszeit der Elterngeldstellen variiert.

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