Versicherung

Arbeitslosengeld I 2026: Anspruch, Höhe und Berechnung

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I 2026? Wer hat Anspruch, wie lange wird es gezahlt und wie wird es berechnet? Mit konkreten Beispielen.

Redaktion bruttocheck.de9 Min. Lesezeit

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Es ersetzt vorübergehend einen Teil des wegfallenden Einkommens nach dem Verlust des Arbeitsplatzes.

ALG I ist eine Versicherungsleistung — kein staatlicher Zuschuss. Wer jahrelang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, hat einen Rechtsanspruch auf ALG I.

Wer hat Anspruch auf ALG I?

Voraussetzungen:

  1. Anwartschaftszeit: Mindestens 12 Monate in versicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten 30 Monaten
  2. Arbeitslosigkeit: Man muss tatsächlich arbeitslos sein (nicht nur reduziert)
  3. Verfügbarkeit: Man muss der Vermittlung zur Verfügung stehen (arbeitsfähig und arbeitswillig)
  4. Meldung: Persönliche Meldung als Arbeitsloser bei der Bundesagentur für Arbeit

Wichtig: Die Meldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Bei verspäteter Meldung gibt es eine Sperrzeit von 1 Woche pro Tag der Verspätung (max. 30 Tage).

Wie wird ALG I berechnet?

Das ALG I berechnet sich aus dem Bemessungsentgelt — dem durchschnittlichen täglichen Bruttolohn der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit.

Berechnungsformel

  1. Bemessungsentgelt = Jahresbruttolohn ÷ 365
  2. Bemessungsentgelt netto (fiktives Netto, nach pauschaler Tabelle der BA)
  3. ALG I = 60 % des täglichen Netto (67 % für Arbeitslose mit Kind)
  4. Wird monatlich ausgezahlt: täglicher Betrag × 30
PositionBetrag
Jahresbruttolohn42.000 €
Tägliches Bemessungsentgelt115,07 €
Fiktives Netto (ca. 66 % nach Tabelle)75,95 €
ALG I täglich (60 %)45,57 €
ALG I monatlich (× 30)ca. 1.367 €
PositionBetrag
Jahresbruttolohn50.400 €
Tägliches Bemessungsentgelt138,08 €
Fiktives Nettoca. 89 €
ALG I täglich (67 % mit Kind)59,60 €
ALG I monatlichca. 1.788 €

Nutze unseren Arbeitslosengeld-Rechner für deine genaue Berechnung.

Wie lange wird ALG I gezahlt?

Die Bezugsdauer hängt von den Versicherungszeiten und dem Alter ab:

VersicherungszeitAlterBezugsdauer
12 MonateBeliebig6 Monate
16 MonateBeliebig8 Monate
20 MonateBeliebig10 Monate
24 MonateBeliebig12 Monate
30 Monate≥ 50 Jahre15 Monate
36 Monate≥ 55 Jahre18 Monate
48 Monate≥ 58 Jahre24 Monate

Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate (für ältere Arbeitnehmer mit langer Versicherungsbiografie).

Sperrzeiten — Wenn der Anspruch ruht

Es gibt Situationen, in denen das ALG I vorübergehend nicht ausgezahlt wird (Sperrzeit):

  • Eigene Kündigung: 12 Wochen Sperrzeit (außer bei wichtigem Grund)
  • Aufhebungsvertrag: 12 Wochen (außer bei drohender betriebsbedingter Kündigung)
  • Verspätete Meldung: 1 Woche pro Tag der Verspätung
  • Ablehnung zumutbarer Arbeit: 3 Wochen (1. Ablehnung), 6 Wochen (2.), dauerhafter Verlust (3.)

Wichtig bei Aufhebungsvertrag: Eine Abfindung mindert das ALG I nicht direkt. Aber wer zu früh aufhört (vor dem vertraglich möglichen Kündigungsdatum), riskiert eine Sperrzeit.

ALG I und Steuern

ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet:

  • Das ALG I selbst wird nicht versteuert
  • Es erhöht aber den Steuersatz auf andere Einkommen im selben Jahr
  • Wer im Jahr der Arbeitslosigkeit auch andere Einkommen hatte (Rente, Kapital, Nebenjob), muss eine Steuererklärung abgeben

Was passiert nach dem ALG I?

Nach Ablauf des ALG I greift das Bürgergeld (früher ALG II) — eine bedürftigkeitsabhängige Grundsicherungsleistung. Das Bürgergeld hängt nicht von früheren Beiträgen ab, sondern vom aktuellen Bedarf.

Kein Rechts- oder Steuerrat: Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich während der Sperrzeit umziehe oder ins Ausland fahre?

ALG I kann grundsätzlich nur in Deutschland bezogen werden. Bei Auslandsreisen muss die BA informiert werden. Innerhalb der EU gibt es eine Ausnahmeregelung (EURES): Wer in einem anderen EU-Land Arbeit sucht, kann ALG I bis zu 3 Monate mitnehmen.

Zählen Zeiten als Selbstständiger für die Anwartschaft?

Nein — Selbstständige zahlen keine Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung und erwerben damit keine Anwartschaft. Es gibt jedoch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige (§ 28a SGB III).

Bekomme ich ALG I, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?

Ja — und zusätzlich gibt es das Insolvenzgeld (§ 165 SGB III): Die BA zahlt die letzten 3 Monatslöhne vor der Insolvenz nach. ALG I läuft dann parallel ab dem Tag der Entlassung.

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