Startseite / Lexikon / Inflationsausgleichsprämie
Gehalt & LohnAktualisiert: Januar 2026

Inflationsausgleichsprämie — Definition & Erklärung

Steuerfreie Sonderzahlung bis 3.000 € als Inflationsausgleich.

Kurz & bündig

War 1:1 netto, da keine Steuer- oder SV-Abzüge anfielen.

Was ist Inflationsausgleichsprämie?

Die Inflationsausgleichsprämie war eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung bis 3.000 € (bis Dezember 2024 möglich).

Inflationsausgleichsprämie im Detail

Seit Januar 2025 ist die Frist abgelaufen; Tariferhöhungen sind nun die wichtigste Inflationsausgleichsmaßnahme.

Beispiel

3.000 € Prämie = 3.000 € netto (steuerfrei)

Passende Rechner

Häufige Fragen zu Inflationsausgleichsprämie

Kann der Arbeitgeber die Prämie noch zahlen?

Nein – die Steuerfreiheit galt nur bis 31.12.2024; danach normale Versteuerung.

War die Prämie verpflichtend?

Nein – freiwillige Arbeitgeberleistung; kein gesetzlicher Anspruch.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.