Gehalt & LohnAktualisiert: Januar 2026
Inflationsausgleichsprämie — Definition & Erklärung
Steuerfreie Sonderzahlung bis 3.000 € als Inflationsausgleich.
Kurz & bündig
War 1:1 netto, da keine Steuer- oder SV-Abzüge anfielen.
Was ist Inflationsausgleichsprämie?
Die Inflationsausgleichsprämie war eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung bis 3.000 € (bis Dezember 2024 möglich).
Inflationsausgleichsprämie im Detail
Seit Januar 2025 ist die Frist abgelaufen; Tariferhöhungen sind nun die wichtigste Inflationsausgleichsmaßnahme.
Beispiel
3.000 € Prämie = 3.000 € netto (steuerfrei)
Passende Rechner
Häufige Fragen zu Inflationsausgleichsprämie
Kann der Arbeitgeber die Prämie noch zahlen?
Nein – die Steuerfreiheit galt nur bis 31.12.2024; danach normale Versteuerung.
War die Prämie verpflichtend?
Nein – freiwillige Arbeitgeberleistung; kein gesetzlicher Anspruch.
Verwandte Begriffe
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.