Gehalt & LohnAktualisiert: Januar 2026

Urlaubsgeld — Definition & Erklärung

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche finanzielle Leistung deines Arbeitgebers für deine Urlaubszeit, die dein Bruttoeinkommen erhöht.

Kurz & bündig

Da Urlaubsgeld als Bruttoeinkommen zählt, beeinflusst es direkt deine Lohnsteuer und Sozialabgaben, was zu einem höheren Nettoverdienst in dem Monat der Auszahlung führt, abzüglich der Abzüge.

Was ist Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung, die dein Arbeitgeber dir neben deinem regulären Gehalt gewährt, um dir deinen Urlaub zu versüßen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dein Anspruch auf Urlaubsgeld ergibt sich also entweder aus deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Oftmals wird es als eine Art 13. Monatsgehalt betrachtet und dient dazu, deine Motivation zu steigern und dir eine angenehmere Urlaubszeit zu ermöglichen.

Die Auszahlung erfolgt meist vor deinem Urlaub, damit du das zusätzliche Geld auch tatsächlich für deine Reise oder Freizeitaktivitäten nutzen kannst. Die Höhe des Urlaubsgeldes kann stark variieren und ist oft an dein monatliches Bruttogehalt gekoppelt. Manche Arbeitgeber zahlen einen festen Betrag, andere einen Prozentsatz deines Gehalts. Es ist wichtig zu wissen, dass Urlaubsgeld wie dein normales Gehalt behandelt wird, was bedeutet, dass darauf Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Urlaubsgeld im Detail

Für Urlaubsgeld gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Dein Anspruch muss explizit in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten sein.

  • Höhe: Die Höhe des Urlaubsgeldes ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie wird individuell vereinbart und kann zwischen 25% bis 100% deines Bruttomonatsgehalts liegen, manchmal auch höher. Oftmals orientiert sie sich an den tariflichen Vereinbarungen der jeweiligen Branche.
  • Besteuerung und Sozialabgaben: Urlaubsgeld ist ein steuerpflichtiges Bruttoeinkommen. Es unterliegt der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Es wird in der Regel zusammen mit deinem normalen Gehalt abgerechnet.
  • Auszahlungszeitpunkt: Die Auszahlung erfolgt üblicherweise kurz vor Urlaubsantritt, damit du die finanzielle Unterstützung direkt nutzen kannst.
  • Anrechnung: In manchen Fällen kann Urlaubsgeld mit anderen Leistungen verrechnet werden. Dies muss aber klar im Vertrag geregelt sein.
  • Rechtliche Grundlage: Da es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, sind die relevanten rechtlichen Regelungen in den jeweiligen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zu finden.

Beispiel

Wenn dein Bruttomonatsgehalt 3.000 Euro beträgt und dein Arbeitsvertrag ein Urlaubsgeld von 70% vorsieht, erhältst du zusätzlich 2.100 Euro brutto.

Berechnung

Urlaubsgeld = Dein Bruttomonatsgehalt * Prozentsatz laut Arbeits-/Tarifvertrag

Passende Rechner

Häufige Fragen zu Urlaubsgeld

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Dein Anspruch muss im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld üblicherweise?

Die Höhe ist nicht festgelegt und wird individuell vereinbart. Sie liegt oft zwischen 25% und 100% deines Bruttomonatsgehalts, kann aber auch abweichen.

Wann wird das Urlaubsgeld ausgezahlt?

In der Regel wird das Urlaubsgeld kurz vor Beginn deines Urlaubs ausgezahlt, um dir damit deine Urlaubsplanung zu erleichtern.

Muss ich auf das Urlaubsgeld Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Ja, Urlaubsgeld ist steuerpflichtiges Bruttoeinkommen und unterliegt den üblichen Lohnsteuer- und Sozialabgaben.

Kann mein Arbeitgeber das Urlaubsgeld streichen?

Wenn das Urlaubsgeld vertraglich vereinbart ist, darf dein Arbeitgeber es nicht ohne Weiteres streichen. Eine Änderung bedarf einer vertraglichen Anpassung oder einer rechtlichen Grundlage.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.