Steuern

Pendlerpauschale 2026: Fahrtkosten richtig absetzen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026? Ab wann lohnt sich die Abrechnung der tatsächlichen Kosten? Mit Rechenbeispielen für Pendler.

Redaktion bruttocheck.de8 Min. Lesezeit

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich "Pendlerpauschale") erlaubt es Arbeitnehmern, Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich abzusetzen. Sie zählt zu den Werbungskosten.

In 2026 gilt:

  • Erste 20 km: 0,30 € pro Kilometer (einfache Entfernung)
  • Ab dem 21. km: 0,38 € pro Kilometer (erhöhte Pauschale)

Das bedeutet: Die Pauschale steigt ab dem 21. Kilometer — ein Anreiz für Fernpendler.

Grundlage ist immer die einfache Entfernung (eine Richtung), nicht die Hin- und Rückfahrt. Die tatsächlich zurückgelegten Kilometer spielen keine Rolle — es gilt die kürzeste Straßenverbindung.

Formel

Pendlerpauschale = (min(20, km) × 0,30) + (max(0, km - 20) × 0,38) × Arbeitstage

Rechenbeispiel: 35 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage

  • Erste 20 km: 20 × 0,30 € = 6,00 €
  • Km 21–35 (15 km): 15 × 0,38 € = 5,70 €
  • Pro Arbeitstag: 11,70 €
  • Jahresbetrag: 11,70 € × 220 = 2.574 €

Damit ist der Werbungskostenpauschbetrag (1.230 €) überschritten — die Mehrkosten von 1.344 € senken das zu versteuernde Einkommen direkt.

Rechenbeispiel: 10 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage

  • Pro Arbeitstag: 10 × 0,30 € = 3,00 €
  • Jahresbetrag: 3,00 € × 220 = 660 €

Das liegt unter dem Werbungskostenpauschbetrag (1.230 €). Hier lohnt sich die Pendlerpauschale allein nicht — aber zusammen mit anderen Werbungskosten (Homeoffice, Fachliteratur etc.) kann der Pauschbetrag überschritten werden.

Nutze unseren Pendlerpauschale-Rechner für deine genaue Berechnung.

Welche Verkehrsmittel gelten?

Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Ausnahme: Wer tatsächlich höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nachweist, kann diese statt der Pauschale absetzen.

Tipp für ÖPNV-Pendler: Wenn das Jahresticket teurer ist als die Pauschale, lohnt sich die Abrechnung mit Belegen (Ticketkosten).

Wer im Homeoffice arbeitet, kann für den betreffenden Tag keine Pendlerpauschale geltend machen. Dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale (6 € / Tag, max. 1.260 € / Jahr). Die Tage müssen nicht aufgeteilt werden — es gilt immer: entweder Pendlerpauschale oder Homeoffice-Pauschale pro Tag.

Strategie: Wer 3 Tage im Büro und 2 Tage im Homeoffice ist:

  • Pendlerpauschale für 132 Bürotage (bei 220 Arbeitstagen × 60 %)
  • Homeoffice-Pauschale für 88 Tage

Fernpendlerpauschale

Wer sehr weit pendelt (> 100 km einfache Strecke) und an seinem Arbeitsort eine zweite Unterkunft (Zweitwohnung) benötigt, kann doppelte Haushaltsführung geltend machen — das ist eine andere, oft vorteilhaftere Regelung.

Wann lohnt sich die Steuererklärung für Pendler?

Die Pendlerpauschale wird automatisch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Wer wenig andere Werbungskosten hat und nah am Arbeitsort wohnt, liegt oft unter dem Pauschbetrag — dann bringt die Steuererklärung keine Erstattung aus der Pendlerpauschale.

Faustregel: Ab ca. 15 km einfacher Strecke lohnt sich die Steuererklärung allein für die Pendlerpauschale.

Kein Rechts- oder Steuerrat: Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale gleichzeitig nutzen?

Ja, aber nicht für denselben Tag. Wer an einem Tag im Büro war, setzt die Pendlerpauschale an. Wer an einem anderen Tag ausschließlich von zu Hause gearbeitet hat, setzt die Homeoffice-Pauschale an (6 €/Tag).

Gilt die Pendlerpauschale auch für Fahrrad und ÖPNV?

Ja — die Entfernungspauschale gilt für alle Verkehrsmittel. Bei ÖPNV kannst du alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn diese höher als die Pauschale sind.

Wie trage ich die Pendlerpauschale in die Steuererklärung ein?

In der Einkommensteuererklärung (Anlage N, Werbungskosten). Dort trägst du die einfache Entfernung und die Anzahl der Arbeitstage ein — das Finanzamt berechnet den Betrag automatisch.

Wie hilfreich war diese Seite?

Kommentare & Erfahrungen

Kommentar schreiben

0 / 2000 Zeichen

Kommentare werden vor Veröffentlichung geprüft. Keine E-Mail erforderlich.