SteuernAktualisiert: Januar 2026

Homeoffice-Pauschale — Definition & Erklärung

Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht dir, Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich abzusetzen. Entdecke, wie du von dieser Regelung profitierst.

Kurz & bündig

Die Homeoffice-Pauschale mindert dein zu versteuerndes Einkommen, was deine Einkommensteuer senkt und somit dein Nettogehalt indirekt erhöht, da du eine Steuererstattung erhältst.

Was ist Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale ist ein fester Betrag, den du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in deiner Steuererklärung geltend machen kannst, wenn du von zu Hause aus arbeitest. Sie soll die Kosten abdecken, die dir durch dein häusliches Arbeitszimmer oder den Arbeitsplatz zu Hause entstehen. Seit 2023 gibt es hier eine vereinfachte Regelung, die es dir auch ohne ein separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer ermöglicht, von dieser Pauschale zu profitieren. Du kannst sie zusätzlich zu deinen anderen Werbungskosten geltend machen.

Die Pauschale wird als Tagespauschale gewährt. Das bedeutet, für jeden Tag, an dem du ausschließlich von zu Hause gearbeitet hast, kannst du einen bestimmten Betrag ansetzen. Diese Regelung soll die Bürokratie reduzieren und allen Arbeitnehmern, die im Homeoffice tätig sind, eine unkomplizierte steuerliche Entlastung bieten. Wichtig ist, dass du an diesem Tag keine anderweitigen Tätigkeiten außerhalb deines häuslichen Arbeitsplatzes (wie z.B. Fahrten ins Büro) hattest, die über die Pendlerpauschale absetzbar wären.

Die Homeoffice-Pauschale ist nicht nur auf Arbeitnehmer beschränkt, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Selbstständige und Freiberufler relevant sein, insbesondere wenn kein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist. Sie ist Teil deiner Werbungskosten und kann dein zu versteuerndes Einkommen mindern, was zu einer geringeren Steuerlast oder einer Steuererstattung führt.

Homeoffice-Pauschale im Detail

Für das Jahr 2026 gilt weiterhin die bekannte Regelung der Homeoffice-Pauschale: Du kannst 6 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice ansetzen. Diese Pauschale ist jedoch auf maximal 1.260 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Das entspricht 210 Homeoffice-Tagen im Jahr (210 Tage × 6 €/Tag = 1.260 €).

Diese Regelung ist besonders vorteilhaft, da du sie auch dann nutzen kannst, wenn du kein separates häusliches Arbeitszimmer hast. Es reicht aus, wenn du an deinem Homeoffice-Arbeitstag **überwiegend** oder **ausschließlich von zu Hause gearbeitet** hast. Die Pauschale ist Teil deiner Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere in den Regelungen zu den Werbungskosten. Es ist wichtig zu beachten, dass du die Homeoffice-Pauschale nicht für denselben Tag geltend machen kannst, an dem du auch die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) für die Fahrt zur Arbeit absetzt.

Beispiel

Wenn du im Jahr 2026 an 150 Tagen von zu Hause aus gearbeitet hast und die Voraussetzungen erfüllst, kannst du 150 Tage × 6 €/Tag = 900 € als Homeoffice-Pauschale in deiner Steuererklärung angeben.

Berechnung

Homeoffice-Pauschale = Anzahl der Tage im Homeoffice × 6 € Maximalbetrag pro Jahr: 1.260 €

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Häufige Fragen zu Homeoffice-Pauschale

Wie viele Tage im Homeoffice kann ich maximal absetzen?

Du kannst bis zu 210 Tage pro Kalenderjahr absetzen. An jedem dieser Tage kannst du 6 Euro ansetzen, was zu einem maximalen Betrag von 1.260 Euro pro Jahr führt.

Brauche ich ein separates Arbeitszimmer, um die Homeoffice-Pauschale nutzen zu können?

Nein, das ist das Gute an der aktuellen Regelung. Du benötigst kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer mehr. Es reicht aus, wenn du an den betreffenden Tagen überwiegend oder ausschließlich von zu Hause aus arbeitest.

Kann ich die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale für denselben Tag nutzen?

Nein, das ist nicht möglich. An Tagen, an denen du die Pendlerpauschale für die Fahrt zur Arbeit absetzt, kannst du nicht gleichzeitig die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Du musst dich für einen der beiden Posten entscheiden.

Was passiert, wenn ich an einem Tag teils im Büro und teils im Homeoffice war?

Die Homeoffice-Pauschale ist für Tage gedacht, an denen du überwiegend oder ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet hast. Wenn du an einem Tag mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit im Büro verbracht hast, kannst du die Homeoffice-Pauschale für diesen Tag nicht ansetzen.

Wie trage ich die Homeoffice-Pauschale in meiner Steuererklärung ein?

Die Homeoffice-Pauschale trägst du als Teil deiner Werbungskosten ein, meist in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung. Du gibst dort die Anzahl der Tage an, die du im Homeoffice gearbeitet hast, und den daraus resultierenden Betrag.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.