SteuernAktualisiert: Januar 2026

Steuerklasse 2 — Definition & Erklärung

Steuerklasse 2: Dein Vorteil als Alleinerziehende mit Kind für mehr Netto.

Kurz & bündig

Die Steuerklasse 2 wirkt sich direkt auf dein Nettoentgelt aus, indem sie durch den Entlastungsbetrag deine monatliche Steuerlast reduziert und dir somit mehr Geld zur Verfügung stellt.

Was ist Steuerklasse 2?

Die Steuerklasse 2 ist speziell für alleinerziehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gedacht, die für ein Kind, für das sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, im eigenen Haushalt sorgen. Sie bietet dir als Alleinerziehende eine finanzielle Entlastung durch einen zusätzlichen Freibetrag, der direkt in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird. Ziel ist es, die höheren Kosten, die durch die alleinige Verantwortung für ein Kind entstehen, steuerlich abzumildern.

Anders als in anderen Steuerklassen, wo oft ein Ehepartner die Lohnsteuerklasse des anderen beeinflusst, ist die Steuerklasse 2 an deine persönliche Lebenssituation als Alleinerziehende gekoppelt. Es gibt keinen Anspruch darauf, wenn du nicht ununterbrochen Kindergeld oder den entsprechenden Freibetrag für dein Kind beziehst oder wenn eine andere volljährige Person in deinem Haushalt lebt, die keinen Anspruch auf einen eigenen Freibetrag für Kinder hat.

Der Hauptvorteil der Steuerklasse 2 liegt im sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und reduziert somit deine jährliche Einkommensteuerlast. Dies macht sich direkt auf deinem monatlichen Gehaltszettel bemerkbar, da dein Nettolohn steigt, ohne dass sich dein Bruttogehalt verändert.

Steuerklasse 2 im Detail

Die Bundesregierung hat den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Steuerklasse 2 auf 4.260 Euro pro Jahr festgelegt. Dieser Betrag ist ein Freibetrag, der dein zu versteuerndes Einkommen mindert und somit deine Steuerlast reduziert. Er wird in der Lohnabrechnung berücksichtigt und muss nicht gesondert beantragt werden, sobald die Voraussetzungen erfüllt und dem Finanzamt mitgeteilt wurden.

Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind erhöht sich dieser Entlastungsbetrag um zusätzliche 240 Euro pro Jahr. Dies bedeutet eine weitere finanzielle Erleichterung, wenn du mehrere Kinder allein erziehst.

Die gesetzliche Grundlage für die Steuerklasse 2 und den Entlastungsbetrag findet sich hauptsächlich im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere in § 24b EStG. Dort sind die Voraussetzungen und die Höhe des Entlastungsbetrags genau geregelt.

Um in die Steuerklasse 2 eingestuft zu werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören, dass du alleinstehend bist und mindestens ein Kind in deinem Haushalt lebst, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag beziehst. Eine Ausnahme besteht, wenn ein weiterer Erwachsener im Haushalt lebt, der aber nicht mit dir verheiratet oder verpartnert ist und auch nicht mit dir in einem gemeinsamen Haushalt lebt, für den aber kein Anspruch auf einen eigenen Kinderfreibetrag besteht.

Beispiel

Angenommen, du bist alleinerziehend und hast ein Kind. Dein Bruttogehalt beträgt 3.000 € im Monat. In Steuerklasse 1 würdest du einen bestimmten Nettobetrag erhalten. Durch den Wechsel in Steuerklasse 2 wird dein jährlicher Entlastungsbetrag von 4.260 € auf die monatliche Lohnabrechnung umgelegt. Das bedeutet, dein zu versteuerndes Einkommen wird jeden Monat um 355 € (4.260 € / 12 Monate) reduziert. Dies führt dazu, dass du jeden Monat mehr Netto auf deinem Konto hast, als wenn du in Steuerklasse 1 eingestuft wärst.

Berechnung

Monatlicher Entlastungsbetrag = Jährlicher Entlastungsbetrag / 12 Monate Monatlicher Entlastungsbetrag = 4.260 € / 12 = 355 €

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Häufige Fragen zu Steuerklasse 2

Bin ich automatisch in Steuerklasse 2, wenn ich alleinerziehend bin?

Nein, du musst die Einstufung in die Steuerklasse 2 beim Finanzamt beantragen und die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Wann verliere ich den Anspruch auf Steuerklasse 2?

Du verlierst den Anspruch, wenn du heiratest, eine neue Lebenspartnerschaft eingehst oder wenn das Kind, für das du Kindergeld beziehst, nicht mehr in deinem Haushalt lebt.

Kann ich nachträglich in Steuerklasse 2 wechseln?

Ja, du kannst jederzeit beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Wechsel zur Steuerklasse 2 stellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Dokumente brauche ich für den Antrag auf Steuerklasse 2?

Du benötigst in der Regel eine Kopie deiner Geburtsurkunde, Nachweise über den Wohnsitz des Kindes bei dir und Informationen darüber, ob du Kindergeld beziehst.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aktuell?

Der gesetzliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro pro Jahr.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.