Homeoffice und Steuern 2026: Was du absetzen kannst
Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer, Ausstattung — was Arbeitnehmer im Homeoffice 2026 steuerlich absetzen können und wann sich das lohnt.
Homeoffice und Steuern: Die Ausgangslage
Seit 2020 arbeiten Millionen Deutsche regelmäßig von zu Hause. Der Gesetzgeber hat reagiert und die Homeoffice-Regelungen mehrfach angepasst. 2026 gilt eine dauerhaft erhöhte Homeoffice-Pauschale.
homeoffice-pauschale-2026" class="font-display text-2xl font-bold text-ink mt-10 mb-4 scroll-mt-24">Die Homeoffice-Pauschale 2026
Die Homeoffice-Pauschale beträgt:
- 6 € pro Tag
- Maximal 210 Tage pro Jahr (= 1.260 € / Jahr)
Sie gilt für jeden Tag, an dem du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast. Hybrid-Tage (morgens Büro, nachmittags Homeoffice) zählen nicht — es gilt das Prinzip "alles oder nichts" pro Tag.
Die Pauschale ist Teil der Werbungskosten und kann einfach in der Steuererklärung eingetragen werden — ohne Nachweise für die tatsächlichen Kosten.
Rechenbeispiel: 120 Homeoffice-Tage
120 Tage × 6 € = 720 €
Zusammen mit Pendlerpauschale, Fachliteratur und anderen Werbungskosten übersteigt das oft den Werbungskostenpauschbetrag (1.230 €) — dann gibt es eine Steuererstattung.
Das häusliche Arbeitszimmer — der höhere Abzug
Wer einen separaten Raum als Arbeitszimmer nutzt, der ausschließlich (oder fast ausschließlich) beruflich genutzt wird, kann alternativ zur Pauschale die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers absetzen.
Voraussetzungen
- Das Zimmer muss ein eigener, abgetrennter Raum sein (keine Arbeitsecke im Wohnzimmer)
- Es muss ausschließlich beruflich genutzt werden (kein Sofa oder Fernseher)
- Es muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein — oder: Der Arbeitgeber stellt keinen festen Arbeitsplatz zur Verfügung
Was kann abgesetzt werden?
Der absetzbare Anteil richtet sich nach dem prozentualen Anteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche.
Beispiel: Wohnung 80 m², Arbeitszimmer 16 m² → 20 % der Wohnkosten absetzbar
Absetzbare Kosten (anteilig):
- Miete oder Hypothekenzinsen
- Betriebskosten (Strom, Heizung, Wasser)
- Gebäudeversicherung
- Renovierungskosten für das Zimmer
Maximal absetzbar: Kein gesetzliches Maximum, wenn das Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt bildet. Früher galt eine Deckelung von 1.250 €, die wurde abgeschafft.
Homeoffice-Ausstattung absetzen
Kosten für Arbeitsmittel, die du für das Homeoffice angeschafft hast, sind voll abzugsfähig:
| Gegenstand | Absetzbar als |
|---|---|
| Schreibtisch, Bürostuhl (ausschließlich beruflich) | Werbungskosten (ggf. über Abschreibung) |
| Monitor, Tastatur, Maus | Werbungskosten |
| Drucker (überwiegend beruflich) | Werbungskosten anteilig |
| Laptop / Computer | Werbungskosten (Abschreibung oder sofortabzug ≤ 800 €) |
| Headset, Webcam | Werbungskosten |
Geräte bis 800 € netto können im Jahr des Kaufs vollständig abgesetzt werden (geringwertiges Wirtschaftsgut). Teurere Geräte werden über mehrere Jahre abgeschrieben.
Internetkosten
Leitungsgebundene Internetkosten (z. B. DSL-Anschluss) können zu 20 % als Werbungskosten abgesetzt werden — maximal 20 € / Monat (240 € / Jahr). Wer ausschließlich für berufliche Zwecke eine separate Leitung hat, kann diese voll absetzen.
Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer — was ist besser?
| Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer | |
|---|---|---|
| Max. Abzug | 1.260 € / Jahr | Keine gesetzliche Grenze |
| Voraussetzungen | Kein separater Raum nötig | Eigener Raum, ausschließlich beruflich |
| Nachweise | Keine | Grundriss, Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung |
| Aufwand | Sehr gering | Mittlerer bis hoher Aufwand |
Empfehlung: Wer weniger als 1.260 € anteilige Zimmerkosten hat, nimmt die einfache Pauschale. Wer ein wirklich dediziertes Arbeitszimmer mit höheren Kosten hat, rechnet beide Optionen durch.
Tipp: Kostenübernahme durch Arbeitgeber
Arbeitgeber können Homeoffice-Kosten steuerfrei übernehmen:
- Arbeitsmittel (Laptop, Möbel): steuerfrei, wenn der AG Eigentümer bleibt
- Pauschalerstattung: bis 6 € / Homeoffice-Tag steuer- und SV-frei (entspricht der Pauschale)
Häufige Fragen
Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Selbstständige?
Ja — Selbstständige können die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe geltend machen. Alternativ können sie das häusliche Arbeitszimmer absetzen, wenn es den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit bildet.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag nutzen?
Nein — für denselben Tag gilt immer nur eine der beiden Pauschalen. An Bürotagen gilt die Pendlerpauschale, an reinen Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale.
Muss ich Belege für die Homeoffice-Pauschale aufbewahren?
Für die Pauschale (6 €/Tag) brauchst du keine Belege — nur eine Übersicht der Homeoffice-Tage. Das Finanzamt kann diese aber nachfragen, deshalb empfiehlt sich ein einfaches Protokoll (z. B. Kalender-Export).
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