Steuern

Homeoffice und Steuern 2026: Was du absetzen kannst

Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer, Ausstattung — was Arbeitnehmer im Homeoffice 2026 steuerlich absetzen können und wann sich das lohnt.

Redaktion bruttocheck.de8 Min. Lesezeit

Homeoffice und Steuern: Die Ausgangslage

Seit 2020 arbeiten Millionen Deutsche regelmäßig von zu Hause. Der Gesetzgeber hat reagiert und die Homeoffice-Regelungen mehrfach angepasst. 2026 gilt eine dauerhaft erhöhte Homeoffice-Pauschale.

Die Homeoffice-Pauschale beträgt:

  • 6 € pro Tag
  • Maximal 210 Tage pro Jahr (= 1.260 € / Jahr)

Sie gilt für jeden Tag, an dem du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast. Hybrid-Tage (morgens Büro, nachmittags Homeoffice) zählen nicht — es gilt das Prinzip "alles oder nichts" pro Tag.

Die Pauschale ist Teil der Werbungskosten und kann einfach in der Steuererklärung eingetragen werden — ohne Nachweise für die tatsächlichen Kosten.

Rechenbeispiel: 120 Homeoffice-Tage

120 Tage × 6 € = 720 €

Zusammen mit Pendlerpauschale, Fachliteratur und anderen Werbungskosten übersteigt das oft den Werbungskostenpauschbetrag (1.230 €) — dann gibt es eine Steuererstattung.

Das häusliche Arbeitszimmer — der höhere Abzug

Wer einen separaten Raum als Arbeitszimmer nutzt, der ausschließlich (oder fast ausschließlich) beruflich genutzt wird, kann alternativ zur Pauschale die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers absetzen.

Voraussetzungen

  1. Das Zimmer muss ein eigener, abgetrennter Raum sein (keine Arbeitsecke im Wohnzimmer)
  2. Es muss ausschließlich beruflich genutzt werden (kein Sofa oder Fernseher)
  3. Es muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein — oder: Der Arbeitgeber stellt keinen festen Arbeitsplatz zur Verfügung

Was kann abgesetzt werden?

Der absetzbare Anteil richtet sich nach dem prozentualen Anteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche.

Beispiel: Wohnung 80 m², Arbeitszimmer 16 m² → 20 % der Wohnkosten absetzbar

Absetzbare Kosten (anteilig):

  • Miete oder Hypothekenzinsen
  • Betriebskosten (Strom, Heizung, Wasser)
  • Gebäudeversicherung
  • Renovierungskosten für das Zimmer

Maximal absetzbar: Kein gesetzliches Maximum, wenn das Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt bildet. Früher galt eine Deckelung von 1.250 €, die wurde abgeschafft.

Homeoffice-Ausstattung absetzen

Kosten für Arbeitsmittel, die du für das Homeoffice angeschafft hast, sind voll abzugsfähig:

GegenstandAbsetzbar als
Schreibtisch, Bürostuhl (ausschließlich beruflich)Werbungskosten (ggf. über Abschreibung)
Monitor, Tastatur, MausWerbungskosten
Drucker (überwiegend beruflich)Werbungskosten anteilig
Laptop / ComputerWerbungskosten (Abschreibung oder sofortabzug ≤ 800 €)
Headset, WebcamWerbungskosten

Geräte bis 800 € netto können im Jahr des Kaufs vollständig abgesetzt werden (geringwertiges Wirtschaftsgut). Teurere Geräte werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

Internetkosten

Leitungsgebundene Internetkosten (z. B. DSL-Anschluss) können zu 20 % als Werbungskosten abgesetzt werden — maximal 20 € / Monat (240 € / Jahr). Wer ausschließlich für berufliche Zwecke eine separate Leitung hat, kann diese voll absetzen.

Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer — was ist besser?

Homeoffice-PauschaleHäusliches Arbeitszimmer
Max. Abzug1.260 € / JahrKeine gesetzliche Grenze
VoraussetzungenKein separater Raum nötigEigener Raum, ausschließlich beruflich
NachweiseKeineGrundriss, Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung
AufwandSehr geringMittlerer bis hoher Aufwand

Empfehlung: Wer weniger als 1.260 € anteilige Zimmerkosten hat, nimmt die einfache Pauschale. Wer ein wirklich dediziertes Arbeitszimmer mit höheren Kosten hat, rechnet beide Optionen durch.

Tipp: Kostenübernahme durch Arbeitgeber

Arbeitgeber können Homeoffice-Kosten steuerfrei übernehmen:

  • Arbeitsmittel (Laptop, Möbel): steuerfrei, wenn der AG Eigentümer bleibt
  • Pauschalerstattung: bis 6 € / Homeoffice-Tag steuer- und SV-frei (entspricht der Pauschale)
Kein Rechts- oder Steuerrat: Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Selbstständige?

Ja — Selbstständige können die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe geltend machen. Alternativ können sie das häusliche Arbeitszimmer absetzen, wenn es den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit bildet.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag nutzen?

Nein — für denselben Tag gilt immer nur eine der beiden Pauschalen. An Bürotagen gilt die Pendlerpauschale, an reinen Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale.

Muss ich Belege für die Homeoffice-Pauschale aufbewahren?

Für die Pauschale (6 €/Tag) brauchst du keine Belege — nur eine Übersicht der Homeoffice-Tage. Das Finanzamt kann diese aber nachfragen, deshalb empfiehlt sich ein einfaches Protokoll (z. B. Kalender-Export).

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