ArbeitsrechtAktualisiert: Januar 2026

Altersteilzeit — Definition & Erklärung

Altersteilzeit ermöglicht dir, deine Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren und früher in Rente zu gehen. Informiere dich über die Regelungen und finanziellen Vorteile von Altersteilzeit.

Kurz & bündig

Altersteilzeit hat einen direkten Einfluss auf dein Nettogehalt, da sowohl das zu versteuernde Einkommen als auch die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des reduzierten Altersteilzeitgeldes berechnet werden, was zu einem geringeren monatlichen Nettobetrag führt.

Was ist Altersteilzeit?

Altersteilzeit ist ein Arbeitszeitmodell, das es dir ermöglicht, deine Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren, um dich auf deinen wohlverdienten Ruhestand vorzubereiten. Es ist eine Form des gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile bringen kann.

Das Grundprinzip der Altersteilzeit ist, dass du deine Arbeitszeit in der ersten Phase (die sogenannte Anteilzeitphase) reduzierst, während dein Arbeitsentgelt weiterhin auf einem höheren Niveau, basierend auf dem reduzierten Vollzeitgehalt, gezahlt wird. In der zweiten Phase, der sogenannten Freistellungsphase, bist du vollständig von deiner Arbeitspflicht entbunden und beziehst dein Altersteilzeitgeld bis zum Renteneintritt.

Die genauen Regelungen und finanziellen Konditionen der Altersteilzeit sind im Altersteilzeitgesetz (AltTG) geregelt und können je nach Tarifvertrag oder individueller Betriebsvereinbarung variieren. Grundsätzlich muss dein Arbeitgeber zustimmen, und es gibt bestimmte Voraussetzungen, die du erfüllen musst, wie z. B. ein bestimmtes Mindestalter und eine Mindestbeschäftigungsdauer im Unternehmen.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Die wichtigsten Voraussetzungen für Altersteilzeit sind in der Regel, dass du das 50. Lebensjahr vollendet hast und in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt warst. Dein reduziertes Entgelt in der Anteilzeitphase wird durch einen Aufstockungsbetrag deines Arbeitgebers sowie durch zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung ergänzt.

Altersteilzeit im Detail

Die Finanzierung der Altersteilzeit erfolgt durch verschiedene Komponenten. Dein reduziertes Entgelt in der Anteilzeitphase beträgt in der Regel mindestens 80% deines letzten Bruttogehalts vor Beginn der Altersteilzeit. Dein Arbeitgeber zahlt dir zusätzlich einen Aufstockungsbetrag, der so bemessen ist, dass dein monatliches Altersteilzeitgeld mindestens 85% deines letzten Bruttogehalts erreicht. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden auf Basis von 90% deines letzten Bruttogehalts berechnet, wobei der Gesetzgeber hier einen Zuschuss leistet, um Lücken in der Rentenberechnung zu vermeiden.

In der Freistellungsphase erhältst du dann das vereinbarte Altersteilzeitgeld (in der Regel weiterhin 85% deines letzten Bruttogehalts) bis zum Eintritt in deine Regelaltersrente. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden während dieser Phase auf Basis des fiktiven Bruttogehalts des letzten Jahres vor Beginn der Freistellungsphase geleistet. Wichtig ist, dass du in dieser Zeit weiterhin sozialversichert bleibst.

Es gibt verschiedene Modelle der Altersteilzeit, z. B. das Blockmodell (bei dem die Freistellungsphase am Stück genommen wird) und das Gleichverteilungsmodell (bei dem die Arbeitszeit kontinuierlich reduziert wird). Die Entscheidung für ein bestimmtes Modell hängt oft von den betrieblichen Gegebenheiten und deinen persönlichen Präferenzen ab. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Altersteilzeitgesetz (AltTG).

Für deine Rentenberechnung sind die Beiträge während der Altersteilzeit entscheidend. Auch wenn dein tatsächliches Gehalt reduziert ist, werden Rentenbeiträge auf Basis eines höheren fiktiven Einkommens geleistet. Dies sichert dir einen höheren Rentenanspruch im Ruhestand. Achte darauf, alle deine Altersteilzeitvereinbarungen schriftlich festzuhalten und alle relevanten Dokumente gut aufzubewahren.

Beispiel

Du verdienst aktuell 4.000 € brutto pro Monat und möchtest Altersteilzeit mit einem reduzierten Gehalt von 80% und einer Aufstockung auf 85% beginnen. In der Anteilzeitphase erhältst du somit (4.000 € * 0,80) + (4.000 € * 0,05) = 3.200 € + 200 € = 3.400 € brutto. Deine Rentenversicherungsbeiträge werden auf Basis von 90% deines letzten Bruttogehalts berechnet (4.000 € * 0,90 = 3.600 €).

Berechnung

Altersteilzeitgeld (Anteilzeitphase) = (Letztes Bruttogehalt * Prozentsatz der Arbeitszeitreduzierung) + (Letztes Bruttogehalt * Aufstockungsbetrag) Altersteilzeitgeld (Freistellungsphase) = Vereinbartes Altersteilzeitgeld

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Häufige Fragen zu Altersteilzeit

Was sind die Voraussetzungen für Altersteilzeit?

Du musst in der Regel das 50. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dein Arbeitgeber muss der Altersteilzeit zustimmen.

Wie hoch ist mein Gehalt während der Altersteilzeit?

Während der Anteilzeitphase erhältst du mindestens 80% deines letzten Bruttogehalts, aufgestockt durch den Arbeitgeber auf mindestens 85%. In der Freistellungsphase erhältst du das vereinbarte Altersteilzeitgeld bis zum Renteneintritt.

Bin ich während der Altersteilzeit sozialversichert?

Ja, du bleibst während der gesamten Altersteilzeit sozialversichert. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden auf Basis eines fiktiven Einkommens berechnet, das deine Rentenansprüche sichert.

Welche Modelle der Altersteilzeit gibt es?

Die gängigsten Modelle sind das Blockmodell (erst arbeiten, dann freigestellt werden) und das Gleichverteilungsmodell (kontinuierliche Arbeitszeitreduzierung). Die Wahl des Modells hängt oft von betrieblichen und persönlichen Präferenzen ab.

Wirkt sich Altersteilzeit auf meine spätere Rente aus?

Ja, Altersteilzeit wirkt sich positiv auf deine Rentenansprüche aus, da während der gesamten Zeit Rentenversicherungsbeiträge auf Basis eines höheren fiktiven Einkommens geleistet werden. Dies sichert dir einen höheren Rentenbetrag im Ruhestand.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.