SteuernAktualisiert: Januar 2026

Arbeitszimmer steuerlich — Definition & Erklärung

Dein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Voraussetzungen, Kosten und Grenzen für 2026 erklärt.

Kurz & bündig

Die Absetzbarkeit der Kosten für dein Arbeitszimmer oder die Nutzung der Homeoffice-Pauschale mindert dein zu versteuerndes Einkommen, was direkt zu einer geringeren Einkommensteuer und somit zu einem höheren Nettogehalt führt.

Was ist Arbeitszimmer steuerlich?

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein separater Raum in deinem Zuhause, der fast ausschließlich und **nahezu ausschließlich** für deine berufliche oder betriebliche Tätigkeit genutzt wird. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, damit du die damit verbundenen Kosten von der Steuer absetzen kannst. Es muss sich dabei um einen Raum handeln, der **nicht gleichzeitig auch für private Wohnzwecke genutzt wird**. Ein typisches Beispiel ist ein abgeschlossenes Zimmer, das du als Büro, Atelier oder auch als Bibliothek für deine berufliche Arbeit nutzt.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine wichtige Neuerung: Wenn dein Arbeitszimmer den **Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit** bildet, kannst du die Kosten **unbegrenzt absetzen**. Das bedeutet, dass keine Obergrenze von 1.250 Euro mehr gilt. Dies betrifft vor allem Selbstständige und Freiberufler, deren Arbeitszimmer der zentrale Ort für ihre Arbeit ist. Auch Arbeitnehmer können unter bestimmten Umständen die Kosten absetzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Falls die strengen Kriterien für ein abzugsfähiges Arbeitszimmer nicht erfüllt sind oder du das Zimmer nicht mehr als den Mittelpunkt deiner Tätigkeit siehst, kannst du alternativ die Homeoffice-Pauschale nutzen. Diese Pauschale wurde neu geregelt und vereinfacht die Absetzbarkeit von Kosten für das Arbeiten von zu Hause aus, ohne dass du ein separates Zimmer nachweisen musst.

Arbeitszimmer steuerlich im Detail

Für das Jahr 2026 gelten folgende Regelungen:

  • Unbegrenzte Absetzbarkeit: Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt, kannst du die Kosten unbegrenzt absetzen. Dies schließt anteilige Kosten für Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung, Reinigung, Gebäudeabschreibung und Instandhaltung ein.
  • Begrenzte Absetzbarkeit (bis 1.250 €): Wenn du nicht im Homeoffice arbeitest, aber ein Arbeitszimmer hast, das du nahezu ausschließlich beruflich nutzt, aber es nicht den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet und dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (z.B. im Büro deines Arbeitgebers), kannst du die Kosten bis maximal 1.250 € pro Jahr absetzen.
  • Homeoffice-Pauschale (ab 2023 neu geregelt): Wenn die Voraussetzungen für ein abzugsfähiges Arbeitszimmer nicht vorliegen oder du dein Zimmer nicht ausschliesslich beruflich nutzt, kannst du die Homeoffice-Pauschale nutzen. Seit 2023 beträgt diese 6 € pro Kalendertag, an dem du überwiegend von zu Hause gearbeitet hast. Die Pauschale ist auf maximal 210 Tage pro Jahr begrenzt, was einem Höchstbetrag von 1.260 € (210 Tage × 6 €) entspricht. Diese Pauschale kann auch dann geltend gemacht werden, wenn du an diesem Tag auswärts tätig warst, aber nachweislich von zu Hause gearbeitet hast.

Wichtige gesetzliche Grundlagen sind § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Beispiel

Du hast ein kleines Arbeitszimmer mit 10 m² in einer 50 m² großen Wohnung. Deine jährlichen Gesamtkosten für die Wohnung (Miete, Nebenkosten, Heizung, Strom) betragen 12.000 €. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet, kannst du 20 % der Wohnungskosten (10 m² / 50 m²) anteilig absetzen, also 2.400 €. Wenn es nicht den Mittelpunkt bildet, aber die anderen Voraussetzungen erfüllt, sind die Kosten bis 1.250 € abzugsfähig. Nutzt du die Homeoffice-Pauschale und arbeitest 150 Tage im Homeoffice, kannst du 150 Tage × 6 € = 900 € absetzen.

Berechnung

Für die Ermittlung der anteiligen Kosten gilt: Fläche des Arbeitszimmers (in m²) / Gesamtfläche der Wohnung (in m²) × Jährliche Gesamtkosten der Wohnung = Absetzbarer Anteil der Wohnungskosten.

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Häufige Fragen zu Arbeitszimmer steuerlich

Muss mein Arbeitszimmer wirklich ein separater Raum sein?

Ja, dein Arbeitszimmer muss ein separater Raum sein, der nicht gleichzeitig auch für private Wohnzwecke genutzt wird. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht nicht für die volle Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers aus.

Was gilt als 'Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit'?

Das ist der Fall, wenn deine gesamte berufliche und betriebliche Tätigkeit maßgeblich von diesem Arbeitszimmer aus gesteuert und ausgeübt wird. Typisch ist dies bei Selbstständigen, die von zu Hause arbeiten und kaum auswärts tätig sind.

Kann ich die Homeoffice-Pauschale auch nutzen, wenn ich ein Arbeitszimmer habe?

Ja, die Homeoffice-Pauschale kannst du nutzen, wenn die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer nicht oder nur teilweise absetzbar sind. Sie ist eine gute Alternative, wenn die Voraussetzungen für ein abzugsfähiges Arbeitszimmer nicht vollständig erfüllt sind.

Welche Kosten kann ich für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du anteilige Kosten für Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung, Reinigung, Gebäudeabschreibung, Instandhaltung und Renovierung absetzen. Bei der Homeoffice-Pauschale sind die Kosten pauschal abgegolten.

Kann ich die Kosten für mein Arbeitszimmer auch dann absetzen, wenn ich nur Teilzeit arbeite?

Ja, die Teilzeitarbeit an sich ist kein Ausschlusskriterium. Entscheidend sind die Nutzung des Zimmers und ob es den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet oder ob dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.