Kirchensteuer — Definition & Erklärung
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe für Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften und beeinflusst dein Nettoverdienst.
Die Kirchensteuer reduziert dein Nettoentgelt, da sie als zusätzlicher Abzug vom Bruttogehalt behandelt wird.
Was ist Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die du als Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft in Deutschland zahlen musst. Sie wird zusätzlich zur Lohnsteuer und dem Solidaritätszuschlag erhoben und fließt direkt an deine Kirche. Die Höhe der Kirchensteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt und beträgt in der Regel 8 % oder 9 % deiner zu zahlenden Lohnsteuer. Sie ist ein wichtiger Faktor, der dein Nettoeinkommen beeinflusst, besonders wenn du über die Möglichkeit des Kirchenaustritts nachdenkst.
Nicht jede Religionsgemeinschaft erhebt Kirchensteuer. Zu den steuererhebenden Religionsgemeinschaften gehören unter anderem die evangelische Kirche, die katholische Kirche und einige weitere kleinere Religionsgemeinschaften. Ob deine Kirche Kirchensteuer erhebt, kannst du bei ihr direkt erfragen. Die Berechnung erfolgt prozentual auf Basis deiner individuellen Lohnsteuer, nicht auf deinem Bruttogehalt.
Wenn du aus der Kirche austrittst, entfällt die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer ab dem Folgemonat deines Austritts. Der Austritt muss in der Regel beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden. Dies kann einen spürbaren Unterschied in deinem verfügbaren Einkommen bedeuten.
Kirchensteuer im Detail
Die Kirchensteuer wird von den meisten steuererhebenden Religionsgemeinschaften erhoben. Die Höhe beträgt bundesweit einheitlich 9 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer, außer in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg, wo sie 8 % beträgt.
Als Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft wird die Kirchensteuer automatisch von deinem Arbeitgeber zusammen mit der Lohnsteuer und dem Solidaritätszuschlag von deinem Bruttogehalt abgezogen und an das Finanzamt abgeführt, welches sie dann an die entsprechende Religionsgemeinschaft weiterleitet.
Die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die Lohnsteuer (bei Angestellten) oder die Einkommensteuer (bei Selbstständigen). Sie ist als Sonderausgabe in deiner Einkommensteuererklärung absetzbar, was bedeutet, dass sie deine gesamte Steuerschuld mindern kann.
Eine genaue gesetzliche Grundlage für die Erhebung findet sich in den jeweiligen Landesgesetzen zur Kirchensteuer, z.B. im Kirchensteuergesetz von Baden-Württemberg oder im Kirchensteuergesetz von Bayern.
Beispiel
Dein monatliches Bruttogehalt beträgt 4.000 €. Deine Lohnsteuer beträgt 600 € und der Solidaritätszuschlag 0 €. Du lebst in Nordrhein-Westfalen. Deine Kirchensteuer berechnet sich wie folgt: 600 € (Lohnsteuer) * 9 % = 54 €. Dein Gesamtsteuerabzug (Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer) beträgt also 600 € + 0 € + 54 € = 654 €.
Berechnung
Kirchensteuer = (Lohnsteuer - Freibeträge für Lohnsteuer) * 0,09 (oder 0,08 in Bayern und BW)
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Häufige Fragen zu Kirchensteuer
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Kirchensteuer muss nur zahlen, wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist. Ohne Kirchenmitgliedschaft fällt keine Kirchensteuer an.
Wie hoch ist der Satz der Kirchensteuer?
Der Satz beträgt in den meisten Bundesländern 9 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %.
Was passiert, wenn ich aus der Kirche austrete?
Nach deinem Kirchenaustritt, der beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden muss, zahlst du keine Kirchensteuer mehr. Dies wird ab dem Folgemonat nach dem Austritt wirksam.
Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja, die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in deiner Einkommensteuererklärung absetzbar und mindert deine gesamte Einkommensteuerschuld.
Woher weiß mein Arbeitgeber, ob ich Kirchensteuer zahlen muss?
Dein Arbeitgeber erfährt dies über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Diese werden vom Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellt und enthalten unter anderem dein Kirchgeldmerkmal.
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