Zweitjob und Steuern — Definition & Erklärung
Steuerliche Behandlung einer Nebenbeschäftigung.
Zweitjob in SK 6 hat hohe Abzüge; Netto ist deutlich geringer als in SK 1.
Was ist Zweitjob und Steuern?
Ein Zweitjob wird immer in Steuerklasse 6 besteuert, sofern er kein Minijob (bis 538 €/Monat) ist.
Zweitjob und Steuern im Detail
In SK 6 gibt es keine Freibeträge. Über die Steuererklärung lässt sich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
Beispiel
Nebenjob 1.000 € SK 6 → ca. 280 € Lohnsteuer
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Häufige Fragen zu Zweitjob und Steuern
Muss ich meinen Zweitjob dem Hauptarbeitgeber melden?
Nein, grundsätzlich nicht – außer wenn der Vertrag es ausdrücklich verlangt.
Kann ich den Zweitjob als Minijob anmelden?
Ja, bis 538 €/Monat kann der Nebenjob als Minijob steuerlich günstig gestaltet werden.
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