Zweitjob und Steuern — Definition & Erklärung
Dein Zweitjob: So versteuerst du dein zusätzliches Einkommen korrekt und optimierst deine Abzüge.
Ein Zweitjob in Steuerklasse VI führt zu deutlich höheren Abzügen bei der Lohnsteuer, wodurch dein Nettoverdienst aus dieser Tätigkeit spürbar geringer ausfällt als dein Bruttoverdienst.
Was ist Zweitjob und Steuern?
Ein Zweitjob bezeichnet jede zusätzliche Erwerbstätigkeit, die du neben deiner Hauptbeschäftigung ausübst. Egal ob es sich um eine Teilzeitstelle, eine freiberufliche Tätigkeit oder eine geringfügige Beschäftigung handelt, die Besteuerung und die damit verbundenen Abzüge können sich von deinem Haupterwerb unterscheiden.
Für die meisten Zweitjobs, die über die Minijob-Grenze hinausgehen (aktuell 538 € pro Monat), gilt die Steuerklasse VI. Diese Steuerklasse ist durch deutlich höhere Lohnsteuerabzüge gekennzeichnet, da hier keine persönlichen Freibeträge berücksichtigt werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Lohnsteuer, die in Steuerklasse VI abgeführt wird, oft höher ist als deine tatsächliche Steuerschuld für dieses zusätzliche Einkommen. Durch eine jährliche Einkommensteuererklärung kannst du dir zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
Die Sozialversicherungsbeiträge für deinen Zweitjob hängen davon ab, ob es sich um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung oder einen Minijob handelt. Bei sozialversicherungspflichtigen Zweitjobs werden die Beiträge wie gewohnt vom Bruttogehalt abgezogen.
Zweitjob und Steuern im Detail
Für Zweitjobs, die nicht als Minijob (538 €/Monat) gelten, ist die Steuerklasse VI für die Lohnsteuer relevant. In dieser Steuerklasse werden keine Pausch- und Freibeträge berücksichtigt.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) gilt auch für Zweitjobs. Dein Einkommen aus dem Zweitjob zählt hier mit zum gesamten Bruttoeinkommen, was bei Überschreiten der Grenze zu keinen weiteren Beiträgen führt.
Im Jahr 2026 bleiben die Grundzüge der Besteuerung von Zweitjobs voraussichtlich gleich. Die genaue Höhe der Abzüge hängt immer vom individuellen Bruttogehalt deines Zweitjobs ab.
Besonderheit Minijob: Bis zu einem monatlichen Verdienst von 538 € ist die Beschäftigung in der Regel steuerfrei und sozialversicherungsfrei (pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber).
Beispiel
Du verdienst mit deinem Hauptjob 2.500 € brutto und hast eine Anstellung in Steuerklasse I. Dein Zweitjob bringt dir 600 € brutto im Monat. Da dies über der Minijob-Grenze liegt, wird er in Steuerklasse VI abgerechnet. Deine Lohnsteuer für den Zweitjob beträgt hierbei rund 160 € (dies ist ein Richtwert, die genaue Summe variiert). In deiner jährlichen Steuererklärung gibst du beide Einkünfte an und kannst die zu viel gezahlte Lohnsteuer für den Zweitjob zurückfordern, da die tatsächliche Steuerlast geringer ausfällt.
Berechnung
Lohnsteuer Zweitjob (SK VI) = Bruttoverdienst Zweitjob * (Steuersatz SK VI / 100)
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Häufige Fragen zu Zweitjob und Steuern
Welche Steuerklasse gilt für meinen Zweitjob?
Sofern dein Zweitjob nicht als Minijob (bis 538 €/Monat) gilt, wird er in der Regel der Steuerklasse VI zugeordnet. Dein Hauptjob behält die Steuerklasse I (oder III, wenn du verheiratet bist).
Muss ich meinen Zweitjob dem Finanzamt melden?
Nein, dein Arbeitgeber meldet dein Einkommen automatisch. Du musst den Zweitjob jedoch in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben.
Kann ich durch einen Zweitjob meine Steuerlast senken?
Direkt nicht, denn die Steuerklasse VI bedeutet höhere Abzüge. Langfristig kannst du aber durch die Einkommensteuererklärung zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
Wie wirkt sich ein Zweitjob auf meine Sozialversicherung aus?
Wenn dein Zweitjob sozialversicherungspflichtig ist, werden die Beiträge auf dein Gesamteinkommen berechnet. Bei einem Minijob sind die Abzüge für dich als Arbeitnehmer sehr gering.
Gibt es eine Obergrenze für den Verdienst im Zweitjob?
Nein, es gibt keine Obergrenze für den Verdienst in einem Zweitjob. Die Besteuerung und die damit verbundenen Abzüge werden einfach entsprechend höher.
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