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SteuernAktualisiert: Januar 2026

Zweitjob und Steuern — Definition & Erklärung

Steuerliche Behandlung einer Nebenbeschäftigung.

Kurz & bündig

Zweitjob in SK 6 hat hohe Abzüge; Netto ist deutlich geringer als in SK 1.

Was ist Zweitjob und Steuern?

Ein Zweitjob wird immer in Steuerklasse 6 besteuert, sofern er kein Minijob (bis 538 €/Monat) ist.

Zweitjob und Steuern im Detail

In SK 6 gibt es keine Freibeträge. Über die Steuererklärung lässt sich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.

Beispiel

Nebenjob 1.000 € SK 6 → ca. 280 € Lohnsteuer

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Häufige Fragen zu Zweitjob und Steuern

Muss ich meinen Zweitjob dem Hauptarbeitgeber melden?

Nein, grundsätzlich nicht – außer wenn der Vertrag es ausdrücklich verlangt.

Kann ich den Zweitjob als Minijob anmelden?

Ja, bis 538 €/Monat kann der Nebenjob als Minijob steuerlich günstig gestaltet werden.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.