SozialversicherungAktualisiert: Januar 2026

Beihilfe Beamte — Definition & Erklärung

Entdecke die Beihilfe: Deine staatliche Unterstützung bei Krankheitskosten als Beamter und was das für dein Netto bedeutet.

Kurz & bündig

Da die Beihilfe einen Großteil der Krankheitskosten deckt, sind die Beiträge für deine private Restkostenversicherung meist geringer als für Angestellte in der PKV oder GKV, was zu einem höheren Netto-Gehalt führt.

Was ist Beihilfe Beamte?

Die Beihilfe ist eine essenzielle staatliche Leistung für Beamte und bestimmte andere Personengruppen (z.B. Richter, Soldaten), die einen Großteil der Krankheitskosten abdeckt. Anders als Angestellte, die in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzahlen, erhalten Beamte ihre Krankenversicherung nicht über den Arbeitgeber, sondern über ein duales System: Die Beihilfe des Dienstherrn und eine private Restkostenversicherung. Dein Dienstherr übernimmt dabei einen bestimmten Prozentsatz deiner Krankheitskosten, während du den verbleibenden Anteil über eine private Krankenversicherung absichern musst.

Die Höhe des Beihilfesatzes variiert je nach Bundesland und Familienstand. In der Regel beträgt die Beihilfe zwischen 50% und 80% der erstattungsfähigen Kosten. Dieser Anteil wird direkt vom Dienstherrn getragen. Der Rest, also die verbleibenden 20% bis 50%, muss durch deinen eigenen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Dies macht die PKV-Restkostenversicherung zu einem wichtigen Bestandteil der Absicherung.

Für dich als Beamter bedeutet die Beihilfe eine signifikante Entlastung bei Krankheitskosten. Da dein Dienstherr einen großen Teil übernimmt, sind deine Beiträge zur privaten Krankenversicherung tendenziell niedriger als die eines Angestellten, der die vollen Beiträge zur GKV oder PKV alleine tragen muss. Dies wirkt sich positiv auf dein Netto-Gehalt aus, da weniger vom Brutto abgezogen wird.

Beihilfe Beamte im Detail

Die genauen Beihilfesätze und -regelungen sind in den jeweiligen Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder festgelegt und können variieren. Generell gilt:

  • Aktive Beamte: Erhalten in der Regel Beihilfe.
  • Pensionierte Beamte: Erhalten ebenfalls Beihilfe, oft mit angepassten Sätzen.
  • Familienangehörige: Ehepartner und Kinder von Beamten können unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. geringes eigenes Einkommen) ebenfalls beihilfeberechtigt sein.

Die Beihilfesätze sind oft gestaffelt:

  • Alleinestehende Beamte: Erhalten meist 50% Beihilfe.
  • Verheiratete Beamte: Können je nach Einkommen des Ehepartners höhere Sätze erhalten (z.B. 70%).
  • Beamte mit mehreren Kindern: Können bis zu 70% Beihilfe erhalten.
  • Beamte mit drei oder mehr Kindern: Können bis zu 80% Beihilfe erhalten.

Der Eigenanteil, der durch die private Krankenversicherung abgedeckt werden muss, ist entsprechend dem gewählten Beihilfesatz zu versichern. Zum Beispiel: Bei 70% Beihilfe musst du 30% der Kosten über deine PKV versichern.

Relevante Gesetze und Verordnungen: Bundesbeamtengesetz (BBG), Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) sowie entsprechende Landesgesetze und -verordnungen.

Beispiel

Du bist lediger Beamter in einem Bundesland mit 50% Beihilfesatz und deine Arztrechnung beträgt 1000 Euro. Die Beihilfe übernimmt 50% von 1000 Euro, also 500 Euro. Den Restbetrag von 500 Euro deckst du über deine private Restkostenversicherung ab.

Berechnung

Krankheitskosten × Beihilfesatz = Beihilfe Krankheitskosten - Beihilfe = Eigenanteil (zu versichern über PKV)

Passende Rechner

Häufige Fragen zu Beihilfe Beamte

Wer ist beihilfeberechtigt?

Beihilfeberechtigt sind in erster Linie Beamte (aktiv und pensioniert), Richter und Soldaten des Bundes sowie entsprechende Landesbeamte. Auch bestimmte andere Personengruppen können unter Umständen Anspruch haben. Familienangehörige sind oft mitversichert.

Wie hoch ist der Beihilfesatz in meinem Bundesland?

Der Beihilfesatz ist in der jeweiligen Beihilfeverordnung deines Bundeslandes festgelegt. Er hängt oft vom Familienstand und der Anzahl der Kinder ab und liegt meist zwischen 50% und 80%.

Was mache ich mit den restlichen Kosten, die die Beihilfe nicht übernimmt?

Den Teil der Krankheitskosten, der nicht von der Beihilfe abgedeckt wird, musst du über eine private Restkostenversicherung (PKV) absichern. Diese ist für dich verpflichtend.

Kann ich als Beamter auch in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln?

Als Beamter bist du nicht pflichtversichert in der GKV. Ein freiwilliger Beitritt ist zwar möglich, aber in der Regel sehr teuer, da die Beihilfe wegfällt und du die vollen Beiträge tragen müsstest.

Wie wirkt sich die Beihilfe auf mein Netto-Gehalt aus?

Die Beihilfe senkt deine Ausgaben für die Krankenversicherung, da dein Dienstherr einen Großteil der Kosten übernimmt. Dadurch bleiben dir von deinem Brutto-Gehalt mehr Mittel als Netto übrig, verglichen mit einem Angestellten, der höhere Versicherungsbeiträge zahlt.

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