Urlaubsanspruch — Definition & Erklärung
Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch: Wie viele Tage dir zustehen und wie er berechnet wird.
Dein Urlaubsanspruch beeinflusst dein Einkommen, da dir während des Urlaubs dein reguläres Gehalt ausgezahlt wird, aber in der Regel keine zusätzlichen Lohnnebenleistungen oder Überstundenvergütungen.
Was ist Urlaubsanspruch?
Dein Urlaubsanspruch ist die Anzahl der Tage, an denen du bei vollem Lohn von deiner Arbeit freigestellt wirst, um dich zu erholen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt einen Mindestanspruch fest. Bei einer regelmäßigen 5-Tage-Woche hast du gesetzlich mindestens 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr Anspruch. Arbeitest du an 6 Tagen pro Woche, erhöht sich der gesetzliche Mindestanspruch auf 24 Urlaubstage.
Dein tatsächlicher Urlaubsanspruch kann durch Tarifverträge oder deinen Arbeitsvertrag höher ausfallen. Viele Tarifverträge sehen deutlich mehr Urlaubstage vor, oft zwischen 25 und 30 Tagen. Wichtig ist auch, dass dein voller Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer im Kalenderjahr entsteht. Bist du kürzer beschäftigt, hast du Anspruch auf anteiligen Urlaub.
Auch in Teilzeit hast du Anspruch auf Urlaub. Dieser wird entsprechend deiner wöchentlichen Arbeitszeit berechnet. Wenn du z.B. nur an 3 Tagen pro Woche arbeitest, hast du Anspruch auf 3/5 deines vollen Urlaubsanspruchs. Dein Arbeitgeber muss dir die genaue Anzahl deiner Urlaubstage schriftlich mitteilen.
Urlaubsanspruch im Detail
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 24 Werktage bei einer Beschäftigung an sechs Tagen pro Woche. Bei einer Verteilung der Arbeitstage auf weniger Tage, wie z.B. üblich bei einer 5-Tage-Woche, reduziert sich der Urlaubsanspruch rechnerisch auf 20 Urlaubstage. Dies ergibt sich aus § 4 BUrlG.
Dein voller Urlaubsanspruch entsteht dir gemäß § 4 BUrlG erst nach Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten. Während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses erwirbst du in den ersten sechs Monaten einen anteiligen Urlaubsanspruch in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (§ 5 Abs. 1 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich nicht übertragbar und muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr ist nur unter bestimmten, eng gefassten Voraussetzungen möglich, z.B. wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Ist der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres nicht genommen, verfällt er im Regelfall.
Beispiel
Du arbeitest 5 Tage pro Woche und hast Anspruch auf 30 Urlaubstage laut deinem Arbeitsvertrag. Dann stehen dir im Kalenderjahr 30 Tage bezahlter Urlaub zu.
Berechnung
Dein Urlaubsanspruch wird in der Regel in vollen Tagen angegeben. Wenn du beispielsweise eine 5-Tage-Woche hast und dein vertraglicher Urlaubsanspruch 30 Tage beträgt, dann erhältst du 30 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaubsanspruch proportional zur Arbeitszeit berechnet. Beispiel: Du arbeitest 3 Tage pro Woche und dein voller Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage. Dein anteiliger Urlaubsanspruch berechnet sich dann wie folgt: (3 Tage/Woche / 5 Tage/Woche) * 30 Urlaubstage = 18 Urlaubstage.
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Häufige Fragen zu Urlaubsanspruch
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu, wenn ich nur 4 Tage pro Woche arbeite?
Bei einer 4-Tage-Woche berechnet sich dein gesetzlicher Mindesturlaub proportional. Auf Basis der 20 Tage bei 5-Tage-Woche stehen dir 4/5 der Urlaubstage zu, also 16 Tage.
Wann entsteht mein voller Urlaubsanspruch?
Dein voller Urlaubsanspruch entsteht dir in der Regel erst nach Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten im Kalenderjahr. In den ersten sechs Monaten hast du Anspruch auf anteiligen Urlaub.
Was passiert, wenn ich meinen Urlaub nicht bis Ende des Jahres nehmen kann?
Grundsätzlich verfällt nicht genommener Urlaub am Ende des Kalenderjahres. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei langer Krankheit, und muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.
Kann mein Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag gekürzt werden?
Nein, dein vertraglicher Urlaubsanspruch darf nicht unter den gesetzlichen Mindesturlaub fallen. Tarifverträge oder dein Arbeitsvertrag können aber mehr Urlaubstage vorsehen.
Stehen mir auch in der Probezeit Urlaubstage zu?
Ja, nach sechs Monaten Wartezeit hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. In den ersten sechs Monaten hast du Anspruch auf anteiligen Urlaub für jeden vollen Monat, den du beschäftigt warst.
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