Werkstudent — Definition & Erklärung
Studenten in sozialversicherungsprivilegierter Beschäftigung.
Werkstudenten haben deutlich geringere SV-Abzüge als reguläre AN.
Was ist Werkstudent?
Ein Werkstudent ist immatrikuliert und arbeitet max. 20 h/Woche; er zahlt nur Rentenversicherung (9,3 % AN-Anteil).
Werkstudent im Detail
Kein Beitrag zur KV, PV und ALV – dadurch deutlich geringere Abzüge als reguläre Arbeitnehmer. Lohnsteuer fällt normal an.
Beispiel
Brutto 1.200 € Werkstudent → ca. 1.000 € Netto
Berechnung
Brutto − RV (9,3 %) − Lohnsteuer = Netto Werkstudent
Passende Rechner
Häufige Fragen zu Werkstudent
Was passiert wenn Werkstudent mehr als 20 h/Woche arbeitet?
Der Werkstudentenstatus entfällt; volle SV-Pflicht tritt ein.
Gilt die 20-h-Regel in der Vorlesungszeit?
Ja, nur in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) darf mehr gearbeitet werden.
Verwandte Begriffe
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.